Waschanlagen-Kunde muss für Dellen und Kratzer selbst zahlen
Einmal kurz durch die Waschanlage und schon sind Kratzer im Lack: Ein Fall in Augsburg hat jetzt die Justiz beschäftigt. Das Urteil könnte viele Autofahrer interessieren.
Diesen Fall gibt es immer wieder: Ein Autofahrer fährt in die Waschanlage, zahlt, lässt seinen Wagen waschen, fährt hinaus - und ist empört: Kratzer im Lack! Dellen an der Tür!
Es sind dann nicht selten Gerichte, die darüber entscheiden müssen, ob der Schaden tatsächlich aus der Waschanlage stammt oder ob der Fahrer flunkert. In einem aktuellen Fall vor dem Augsburger Amtsgericht war zumindest diese Antwort von Anfang an klar: die Dellen und Kratzer entstanden in einer Waschanlage im Stadtteil Spickel-Herrenbach.
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Da muß ich bis jetzt aber viel Glück gehabt haben. Dellen und Kratzer, zumindest so, daß sie auffielen, hatte ich noch nie aus einer Waschanlage mitgenommen. Allerdings scgaue ich nach einem Waschvorgang meinen Wagen auch nicht mit einer Lupe an. Mein PKW ist ein Gebrauchsgegenstand.