
Waschanlagen-Kunde muss für Dellen und Kratzer selbst zahlen

Einmal kurz durch die Waschanlage und schon sind Kratzer im Lack: Ein Fall in Augsburg hat jetzt die Justiz beschäftigt. Das Urteil könnte viele Autofahrer interessieren.
Diesen Fall gibt es immer wieder: Ein Autofahrer fährt in die Waschanlage, zahlt, lässt seinen Wagen waschen, fährt hinaus - und ist empört: Kratzer im Lack! Dellen an der Tür!
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Da muß ich bis jetzt aber viel Glück gehabt haben. Dellen und Kratzer, zumindest so, daß sie auffielen, hatte ich noch nie aus einer Waschanlage mitgenommen. Allerdings scgaue ich nach einem Waschvorgang meinen Wagen auch nicht mit einer Lupe an. Mein PKW ist ein Gebrauchsgegenstand.