Wie die Verfassungsklage der Partei zu beurteilen ist.
Man kann die Verfassungsklage der AfD-Fraktion mit guten Gründen als in sich widersprüchlich und absurd ablehnen. Die AfD sagt: Das Bienen-Volksbegehren hätte gar nicht zugelassen werden dürfen – aus formellen und inhaltlichen Gründen und weil es zu einem unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte der Landwirte führe. Sie sagt aber auch: Der Wille des Volkes – in diesem Fall dokumentiert durch knapp 1,8 Millionen Unterschriften – und die Volksgesetzgebung müssten respektiert werden.
Wie sie diesen Widerspruch im konkreten Fall hätte auflösen wollen, sagt die AfD nicht. Aber darum geht es ihr auch nicht. Es geht ihr darum, die verärgerten Bauern auf ihre Seite zu ziehen. Das sollte man ihr nicht zum Vorwurf machen. Man sollte es nur wissen.
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