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  3. Augsburger Plärrer: Diese Familien haben in den Bierzelten das Sagen

Augsburger Plärrer
05.09.2019

Diese Familien haben in den Bierzelten das Sagen

Sie sind seit inzwischen 14 Jahren die Wirtsfamilie im „Schaller“-Zelt (von links): Dirk, Tina, Max, Petra und Dieter Held.
2 Bilder
Sie sind seit inzwischen 14 Jahren die Wirtsfamilie im „Schaller“-Zelt (von links): Dirk, Tina, Max, Petra und Dieter Held.
Foto: Peter Fastl

Plus Die großen Zelte auf dem Plärrer sind Familienbetriebe. Und bei Beiden steht bald ein Generationenwechsel an. Wie das im Alltag funktioniert.

Dieter Held, 67, ist in der Wirtschaft und im Bierzelt seines Vaters Charly aufgewachsen. Aber trotzdem wollte er eigentlich nie ein Festzelt betreiben. "Ich habe ja mitbekommen, dass das harte Arbeit ist und nicht so einfach, wie es sich vielleicht viele vorstellen", sagt er. "Manche glauben ja, mit einem Bierzelt wird jeder zum Millionär." Trotzdem ist Dieter Held vor 14 Jahren Festwirt auf dem Plärrer geworden. Er betrieb damals wie heute die Gastronomie auf dem Messegelände, wollte sich aber breiter aufstellen, um nicht allein von der Messe abhängig zu sein.

Inzwischen zeichnet es sich ab, dass das "Schaller"-Zelt wohl noch länger von der Familie Held betrieben wird. Neben seiner Frau Petra, 57, sind längst auch die Kinder Dirk, 47, Max, 24, und Tina, 27, eingebunden. Tina Held ist quasi die "Kronprinzessin". Sie könnte als neue Festwirtin fungieren, wenn ihr Vater sich aus dem Betrieb zurückzieht. Sie war 13 Jahre alt, als ihre Eltern das "Schaller" übernahmen. "Man wächst da einfach rein", sagt sie. Zeitweise habe sie überlegt, ob sie beruflich nicht irgendetwas mit Tieren machen soll. Doch dann fiel ihre Entscheidung für die Gastronomie. Heute arbeitet sie im Zelt und beim Messe-Catering mit. Oft ist sie im Festzeltbüro anzutreffen, inzwischen übernimmt sie aber auch immer häufiger die Rolle der Gastgeberin und begrüßt die Besucher.

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Die Diskussion ist geschlossen.

06.09.2019

Kostenlose Toiletten = Müssten schon gestellt werden
Ist das nicht in Deutschland Pflicht !(Bayern)

06.09.2019

In einer Gaststätte hat der Inhaber das Hausrecht und darf frei entscheiden, ob seine Gäste oder auch Fremde die Toilette kostenfrei benutzen dürfen. Er kann auch entscheiden, wer den Betrieb als Gast aufsuchen darf und wer nicht. Einen Rechtsanspruch auf eine kostenlose Toilette haben Sie nicht.

Daran ändert sich auch am Toilettenwagen nichts. Insbesondere, wenn per Schild darauf hingewiesen wird, dass die Nutzung kostenpflichtig ist, müssen Sie hier zahlen. Wenn am Eingang hingegen nur der gewohnte Stehtisch mit einem Münzteller darauf zu finden ist, können Sie davon ausgehen, dass die Toilettennutzung kostenfrei ist und die Münzen als freiwilliges Trinkgeld fürs Personal anzusehen sind.
Quelle: Verbraucherzentrale Bayern. https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/ihre-rechte-auf-volksfesten-12854