Dubiose Geschäfte mit Kryptowährung "Onecoin"? Gericht spricht Angeklagte frei
Plus Zwei Männer aus der Region standen vor Gericht, weil sie strafbare Werbung für die virtuelle Währung "Onecoin" gemacht haben sollen. Nun wurden sie freigesprochen.
Die Erleichterung ist zu spüren, als der Richter die beiden Angeklagten vom Vorwurf der verbotenen Werbung freispricht. Der 62-jährige Augsburger und sein 59-jähriger Friedberger Kollege arbeiten seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche und hatten ab 2015 auch Geschäfte mit der angeblichen virtuellen Währung „Onecoin“ gemacht. Hätte der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprochen, hätten die Angeklagten Wertersatz von insgesamt fast 750.000 Euro leisten müssen – zweifellos der finanzielle Ruin, persönlich wie geschäftlich.
Die Zeugen zeichnen ein anderes Bild
Bei der Fortsetzung der Verhandlung zeigten mehrere Zeugen ein anderes Bild, als es die Anklage den Geschäftsleuten vorhielt. Die Zeugen stellten klar: Ihnen sei es bei der Geschäftsbeziehung zu den Angeklagten allein darum gegangen, in „Onecoins“, eine neuartige Kryptowährung, zu investieren. Dass das Geschäftsmodell der Betreiberfirma vielfältige Provisions-Elemente beinhalte, sei für sie nicht bedeutsam gewesen. Niemand habe sich oder die Angeklagten dadurch bereichern wollen.
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