Er lehnt den Staat ab, nicht aber die Sozialhilfe
Ein 51-Jähriger, der angeblich den „Reichsbürgern“ nahesteht, soll Leistungen erschlichen haben. Er steht in Augsburg vor Gericht. Aber vieles bleibt unklar.
Hat ein 51-jähriger Mann, der der „Reichsbürger“-Bewegung nahestehen soll, die den Staat und seine Institutionen ablehnt, die Sozialkassen um über 32.000 Euro betrogen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Augsburger Amtsgericht. Weil noch Nachforschungsbedarf auftauchte, wurde das Verfahren unterbrochen.
Über 32.000 Euro an Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II habe der Mann in der Zeit zwischen März 2011 und Februar 2014 bezogen, so die Staatsanwaltschaft – zu Unrecht. Deswegen, weil er in dieser Zeit Einkommen gehabt habe, das er dem Jobcenter des Arbeitsamtes offenbar verschwiegen hat. Unter anderem soll der Angeklagte als Hypnotiseur gearbeitet, im Internet Trachtenmoden verkauft haben und Vertriebspartner für Magnetschmuck gewesen sein. Gegen einen Strafbefehl wegen Betrugs in Höhe von 6000 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt, weswegen es jetzt zur Hauptverhandlung vor Richterin Susanne Hillebrand kam.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Er lehnt den Staat ab, nicht aber die Sozialhilfe
.
Da dürfte ja dann in juter Gesellschaft sein, mit den Rucksacktoristen die nach Deutschland strömen ......
Beruht ihre Aussage bezüglich der "Rucksackto uristen" auf Hörensagen ? Oder können Sie diese Behauptung auf mit Fakten belegen ?