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28.04.2010

Familie streitet um Nachlass des Malers Lettl

Sein Werk umfasst hunderte Bilder. Bis ins hohe Alter lebte der bekannte Augsburger Künstler Wolfgang Lettl für die Malerei. Im Februar 2008 starb er im Alter von 88 Jahren. Seine Kunst ist im Lettl-Museum der Industrie- und Handelskammer zu sehen, Bilder von ihm hängen in Büros hochrangiger Justizbeamter. Doch nun gibt es Wirbel um seinen Nachlass. In der Familie schwelt ein Streit um Lettls Erbe, der jetzt die Justiz beschäftigt.

Der Ausgang des Streits ist offen. Es wird dabei auch um die Frage gehen, wie viel der große Nachlass von Wolfgang Lettl eigentlich Wert ist. Die innerhalb der Familie gehandelten Summen gehen offenbar weit auseinander. Unter Anhängern des Malers geht unterdessen die Sorge um, dass wegen des Streits möglicherweise Bilder aus seinem umfangreichen Gesamtwerk veräußert werden müssten. Auch unter den Mitgliedern des Lettl-Vereins ist der Zwist in der Familie in Thema. Der Verein verfolgt das Ziel, das Andenken des Malers zu erhalten und seine Bilder in der Öffentlichkeit zu präsentieren.

Heute trifft sich die Familie zum ersten Mal in einem Sitzungssaal des Augsburger Landgerichts. Ein Sohn Lettls hat Klage eingereicht, weil er um sein Erbe fürchtet. Er will zumindest den Pflichtteil bekommen, der ihm nach dem Gesetz zusteht. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein so genanntes Berliner Testament, welches Wolfgang Lettl und seine Frau geschlossen haben. Das Ehepaar vereinbart darin, dass im Falle des Todes eines Ehepartners zunächst der andere alles erbt - und die Kinder erst einmal verzichten. Doch damit ist ein Sohn des Künstlers nicht einverstanden. Er fürchtet wohl, in der Erbfolge komplett leer auszugehen. Er will deshalb den Pflichtteil gerichtlich einfordern. Der liegt nach Informationen unserer Zeitung bei unter zehn Prozent - wobei nicht klar ist, um welche Summe es geht. Denn bislang hat niemand den Wert des Lettl-Nachlasses bestimmt. Die Bilder in den Justizgebäuden und in der IHK sind, wie es heißt, Leihgaben. Sofern sich die Familie nicht doch noch gütlich einigt, müsste wohl ein Sachverständiger eingeschaltet werden, der die Werke schätzt.

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