Frau verklagt nach Sturz in Heim die Stadt
Eine Bewohnerin des Jakobsstifts fällt hin und bricht sich die Schulter. War daran eine alte Schwingtür schuld – und hat sie deshalb Anrecht auf ein Schmerzensgeld?
Nach einem Sturz in einem städtischen Pflegeheim fordert eine ehemalige Bewohnerin eine Entschädigung von rund 20000 Euro. Die Frau hat deshalb die Stadt verklagt. In dem Zivilprozess vor dem Landgericht Augsburg geht es um die Frage, ob eine Schwingtür für den Sturz der leicht gehbehinderten Frau verantwortlich ist – und ob die Stadt als Trägerin des Heims dafür haften muss.
Der Unfall ereignete sich bereits im April 2014 im Sankt-Jakobs-Stift. Die Pflegestation dort gibt es seit Ende des Jahres 2016 nicht mehr. Das von der städtischen Altenhilfe betriebene Heim hatte die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen baulichen Kriterien nicht mehr erfüllen können. Die Bewohner zogen deshalb in einen neu sanierten Trakt des Hospitalstifts um.
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