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  3. Augsburg: Gebührenbescheid über Beerdigung bringt Augsburger in Rage

Augsburg
28.04.2019

Gebührenbescheid über Beerdigung bringt Augsburger in Rage

Eine Trauerfeier auf dem Westfriedhof. Wer dort einen CD-Player leiht, muss 100 Euro zahlen.
Foto: Michael Hochgemuth

Plus Manfred Saur hat für eine Beisetzung 1300 Euro bezahlt. Dann kam die Rechnung für den CD-Spieler. Saur ärgert sich - und setzt sich dagegen zur Wehr.

Manfred Saur musste im Januar seine Lebensgefährtin Sieglinde Reich auf dem Westfriedhof beerdigen. Im März erhielt der Augsburger eine Rechnung der Stadt im Zusammenhang mit der Trauerfeier. Über einen Posten im Gebührenbescheid ist er allerdings nachhaltig verärgert: Saur soll 100 Euro dafür bezahlen, dass er auf einem CD-Gerät zwei Lieder abspielte. Das will er so nicht hinnehmen.

Am Tag der Beerdigung sei alles reibungslos abgelaufen, erinnert sich der 66-Jährige. Es sei eine würdige Trauerfeier mit vielen Besuchern gewesen. Saur brachte selber eine CD mit, um zwei Songs abzuspielen, die seine Lebensgefährtin früher besonders gern hatte. Dafür benutzte er einen vorhandenen CD-Spieler in der Aussegnungshalle.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.04.2019

Leider geht aus dem Artikel nicht zweifelsfrei hervor, ob bei der Trauerfeierlichkeit die Dienste eines Friedhofamtsmitarbeiters in Anspruch genommen wurden oder nicht. Es klingt aber so als ob das der Fall gewesen sei.

Insofern kann man Unmut von Herrn Saur nicht ganz nachvollziehen. Er verweist auf Tagungsräume, bei denen die Benutzung der technischen Ausstattung inclusive sei. Das mag so sein, allerdings zahlen dann Mieter auch für solche, wenn sie sie gar nicht benötigen. Ist das wirklich besser? Offensichtlich bietet das Friedhofsamt an, dass Angehörige ihr eigenes Gerät zur Trauerfeier mitbringen und sich selbst um den Ablauf kümmern. Dann fallen wohl auch keine Kosten an. Will man mehr Service und sich nicht um den Ablauf selbst bemühen, diesen nicht verantworten (!) sind eben die entsprechenden Aufwendungen zu bezahlen.