Haft nach Rauswurf
Vermieter wollte missliebigen Mieter loshaben – und wird bestraft
Einen missliebigen Mieter gegen dessen Willen loszuwerden, ist gar nicht so einfach. Das geht nur mit einer ordentlichen Kündigung, notfalls mit einer Räumungsklage. Das kostet Zeit und Geld. Man kann es auch anders machen, das Recht in eigene Hände nehmen – was freilich verboten ist. Der Vermieter, 48, einer Wohnung in Kriegshaber muss, wenn das Urteil rechtskräftig wird, für fünf Monate in den Knast, weil er einen Mieter, 49, mit einer illegalen Aktion vor die Tür setzte. Er wechselte einfach während dessen Abwesenheit das Türschloss aus und montierte seinen Briefkasten ab – angeblich samt Inhalt.
Wegen Nötigung und Verletzung des Briefgeheimnisses stand der Vermieter (Verteidiger: Stefan Mittelbach) nun vor Amtsrichter Walter Hell. Er sagte, er habe geglaubt, der Mieter sei bereits ausgezogen. „Das ganze Treppenhaus war voller Müll, überall lagen Bierflaschen herum. Mir ist dann der Kragen geplatzt, ich wollte ihn loswerden“, räumte er ein, das Schloss gewechselt zu haben.
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