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  3. Augsburg: Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft

Augsburg
21.12.2015

Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft

Weil ein Mann Fische aus dem Lech gefischt hatte und keinen Berechtigungsschein dafür hatte, wurde er dafür verurteilt. Symbolbild
Foto: Thorsten Jordan

Ein Angler hat zwei Barben und eine Forelle aus dem Lech gefischt – ohne Berechtigung. Er war blank und hatte Hunger. Trotzdem wurde er verurteilt.

„Frau Richterin“, hebt der Franz gleich zu Beginn der Verhandlung zu einer Verteidigungsrede an. „Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu essen. Ja, soll ich denn zum Klauen gehen?“ Der Franz, 61, arbeitslos seit der Pleite einer Firmengruppe und nun Hartz-IV-Empfänger, ist – justizmäßig gesehen – nur ein kleiner Fisch, nicht vorbestraft. Und drei Fische – zwei Barben und eine Forelle – die er im Lech bei der MAN-Brücke geangelt hatte, sind ihm zum Verhängnis geworden. So hat er einen Strafbefehl wegen Fischwilderei über 1150 Euro bekommen. Dagegen wehrt er sich: „Das kann ich nicht bezahlen“.

Der Aussiedler Franz, stolzer Inhaber eines staatlichen Fischereischeins, beteuert, er habe nicht gewusst, dass man zum legalen Angeln auch einen Berechtigungsschein für das jeweilige Gewässer haben muss. Und das wäre in diesem Fall eine Jahreskarte für 270 Euro des Lechfischereivereins gewesen. Hatte er aber nicht. Pech für ihn, dass er an zwei Tagen von einem Mitglied des Vereins beobachtet und dann angesprochen worden war. Einmal hatte er zwei Barben, Länge 50 Zentimeter, in einer Plastiktüte verstaut, beim anderen Mal war es eine Forelle, an die 35 Zentimeter groß.

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.12.2015

Das ist wirklich krass, "illegale Fischerei" = Diebesgut?? Ok, an Gesetze sollte man sich halten, aber in diesem Fall (wenn einer hungert) geht der größere Vorwurf an dem Verein, der die Anzeige gemacht hat!!! Das Gericht hätte auch "Milde" walten lassen können - das Obliegt der "Gerichtsbarkeit / der Vorsitzenden" (der Richterin)! Die Höhe der Strafe ist im Verhältnis zum "Diebesgut" viel zu HOCH insbesondere wenn man weiß das dieser Mann ein "HarzIV Empfänger" ist. Der Verein hätte auch den armen Mann zum fischen "einladen" können ob um Hunger zu stillen oder einfach nur "so" aus Menschlichkeit!! Leider ist Gerechtigkeit oder Menschlichkeit für viele ein „Fremdwort“ denn man kann sich sehr gut hinter „Gesetzen“ oder „Vereins AGB´s“ verstecken!

Es heißt: bei uns (in Deutschland) muss keiner hungern, ist das wirklich so?? Nee, die Wahrheit schaut schon etwas anders aus.

Leider lässt (schafft) der "Vater Staat" viele Ungerechtigkeiten zu!! Ob man 35 Jahre (wie ich) voll gearbeitet hat oder nur 3 Jahre, in beiden Fällen = 1Jahr Arbeitslosengeld und anschließend ist man Harz IV Empfänger!

Es kann nur noch "besser" werden, wünsche allen einen guten Rutsch und einen tollen Start in 2016!

26.12.2015

Daniela S.; Ich kann mich ihren Kommentar nur anschließen, in Deutschland wird mit 2erlei Maß gemessen, während die Justiz auf einem Auge blind ist, bekommt man vom anderen Auge die volle Härte der Justiz zu spüren. Wie oft habe ich erlebt, das bei Ladendiebstählen, Verfahren eingestellt, wegen Geringfügigkeit, das wäre bei dem Fisch wohl auch angebracht gewesen.

26.12.2015

man benutzt illegale Fischerrei als Möglichkeit gegen andere Gesetzte zu agieren bzw ich lehn mich etwas herraus : gegen unsere Asylsuchenden im Vergleich????? muhahhaaaa, frohes x mas noch Daniela

26.12.2015

sorry, mit Fischerreischein und eventueller Kenntnis über das Fischerreigesetz sollte er es besser wissen! Und da gibt es kein Vergleich zu Asylbewerbern! war ja klar!

25.12.2015

Meine Güte, da muss sich unsere Justiz jetzt aber aufmanteln und zeigen, was Recht und Ordnung bedeutet. Unerlaubt einen Fisch angeln, also das geht ja wirklich gar nicht. Deshalb muss dieser armen Schlucker wirkich zu Euro 675 verdonnert werden.

Wenn die Justiz an anderer Stelle die Einhaltung der Gesetze doch auch so vehement verfolgen würde....

illegaler Grenzübertritt ist egal geworden, Einreise ohne Pass spielt auch keine Rolle mehr, verschleiern der Identität ebenfalls nicht. Aber beim Fischen, da mantelt sich der Staat dann auf. Wie lächerlich ist das denn?

Der Staat sollte sich schämen, wenn jemand mit Anfang 60 seinen Job verliert und kurz vor der Rente auf Hartz 4 angewiesen ist, verschwindend gering mehr Geld bekommt, als ein Asylbewerber. Hätte der Mann hungern sollen? Wir haben für alle und jeden Geld, aber nur nicht für die Eigenen.

Es stellt sich die Frage, was passiert wäre oder passiert, wenn einer unserer Asylanten unerlaubt fischt. Drückt man da dann ein Auge zu oder muss der Asylant dann auch Euro 675 bezahlen? Sicher nicht, denn der weiß es ja nicht besser.....also schütz in diesem Fall Unwissenheit sicher vor Strafe. Wahrscheinlich würde es gar nicht erst vor Gericht gehen.

Ich verstehe die Welt nicht mehr.....wie krank ist Deutschland geworden?

26.12.2015

Kann mich der Meinung nur anschliessen, 675€ wg. illegaler Fischerei. Mein Gott wie schlimm! Wir haben als Kinder bei uns auf dem Land immer schwarz geangelt! Wenn man erwischt wurde ist man halt geflitzt oder hat eine gefangen. Und von uns "Kriminellen" ist keiner wirklich kriminell geworden.

26.12.2015

Ja das ist der Unterschied von früher – heute ist alles hochgiftig und wird hart bestraft. Haben die Gerichte mehr Gerechtigkeit gebracht? Oder kriminalisieren sie schon kleine Vergehen? Dieses Urteil hat bei mir auch mal wieder einen negativen Geschmack hinterlassen. Ich bin froh, dass es doch noch von einigen Usern kommentiert wurde.

27.12.2015

Irrtum - oft ist es nicht die Justiz die sich "aufmantelt" - wie Sie schreiben. Viel öfter sind es schlicht und einfach die Gesetze wo die Justiz oft keine Wahl hat. Und Gesetze werden ja bekannnlicherweise von der Legislative gemacht.

27.12.2015

Theoretisch richtig, aber: Auch früher war das Schwarzfischen per Gesetz verboten. Nur hat die Exekutive, die Polizei nach Vernunft gehandelt und nicht stur nach Gesetzestext. In meinem Bekanntenkreis hat die Polizei eine fast 70jährige Frau aufgehalten und verwarnt. Sie hat ihr neues Auto angemeldet und konnte die neuen Kennzeichen nicht in die Halter einklipsen. Der Mann an der Zulassungsstelle sagte ihr, sie soll die neuen Kennzeichen vorne und hinten gut sichtbar in die Scheibe stellen, das reicht. Ihr Wohnort war 2 km von der Zulassungsstelle entfernt. Auf der Fahrt nach Hause wurde sie von 2 Polizisten verfolgt, aufgehalten und mit einem Bußgeld belegt. Toll oder? Und am nächsten Tag liest man dann wieder, wie überlastet doch unsere polizei ist. Feige sind sie! In Giengen/ Heidenheim gibt es Stadtteile, da fährt die Polizei gar nicht mehr rein. Zu gefährlich!

27.12.2015

Auch praktisch richtig. Habe mal 1 Min. nachgesehen und ich habe noch verurteile Schwarzfischer mit DM-Strafen gefunden (liegt also ein wenig zurück).

Aber grundsätzlich geht es doch darum, daß sich die Obrigkeit mehr um die "großen Fische" kümmern soll. Da sind wir beeinander.