Hellseher sieht schwarz
"Ihre Probleme werden bald der Vergangenheit angehören", hieß es auf der Internetseite des Wahrsagers. Und dass er Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft sehen könne. Doch im Fall einer in New York lebenden Augsburgerin blieb er die gewünschte Auskunft laut der Frau schuldig, obwohl er 2300 Euro Vorauszahlung erhalten hatte. Vor dem Amtsgericht Augsburg wurde nun über die Rückzahlung des Wahrsagerhonorars verhandelt. Das Ergebnis: Der Hellseher erkannte die Ansprüche der Frau (Anwalt Hartmut Dinkelacker) an.
Es war im Mai 2007, als die Angelegenheit auf einer Esoterikmesse in der Kongresshalle ihren Beginn nahm. Eine gute Freundin der Klägerin traf dort auf den Hellseher. Man sprach über die Angelegenheit der Freundin. Und die war verzwickt: Die aus Augsburg stammende Frau lebte in New York und hatte ein Problem. Ihr Ehemann hatte ihr vor 36 Jahren auf dem Sterbebett gesagt, dass sie gut versorgt sei, da viel Geld für sie angelegt sei. Unklar blieb in diesem Gespräch offenbar aber, wo das Geld lag.
Und so entschied sich die Augsburgerin aus New York schließlich Mitte 2007, es mit dem Wahrsager zu probieren. Der wollte für seine Leistungen 2300 Euro haben, die ihm auch übergeben wurden. In der Folge nahm der Hellseher mit der Klägerin auch Kontakt auf. Allerdings stellte sich laut dem Wahrsager heraus, dass der hellseherische Kontakt über den Atlantik hinweg schwierig, wenn nicht unmöglich sei. Er forderte weitere 1300 Euro, die aber nicht bezahlt wurden.
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