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  3. Kommentar: Juristische Aufarbeitung der Augsburger Krawallnacht kann nicht alles leisten

Juristische Aufarbeitung der Augsburger Krawallnacht kann nicht alles leisten

Kommentar Von Jan Kandzora
17.11.2021

Plus Nach den Ausschreitungen in der Augsburger Maxstraße beginnen nun die Strafprozesse. Die Ursachenforschung für die Eskalation muss aber auch an anderer Stelle erfolgen.

Es waren erschreckende Bilder, die man aus dem Augsburger Nachtleben in dieser Massivität zuvor nicht kannte: Pöbelnde Jugendliche, ja ein regelrechter Mob, der seine Ablehnung gegen die Polizei und teils auch Sanitäter offen zeigte, Würfe mit Glasflaschen und Dosen. Die Krawallnacht in der Maxstraße im Juni dürfte sich in das kollektive Gedächtnis der Stadt eingebrannt haben. Es ist daher gut, dass die Polizei schnell und intensiv ermittelt hat und auch die juristische Aufarbeitung zügig startet. Wer allerdings zu viel davon erwartet, könnte enttäuscht werden.

Strafprozess zu Maxstraßen-Krawallen kann keine Ursachenforschung bieten

Ein Strafprozess am Amtsgericht ist kein Verfahren, in dem groß Zeit und Raum für eine gesamtgesellschaftliche Ursachenforschung wäre. Es geht darum, herauszufinden, ob und welche Vorwürfe gegen einen Angeklagten oder eine Angeklagte stimmen und sich beweisen lassen – und welche möglicherweise auch nicht. Um Schuld oder Nichtschuld, nicht um eine wissenschaftliche Aufarbeitung einer Eskalation. Wer sich von den Gerichtsverfahren, die nun anstehen, reihenweise drakonische Strafen für die Verdächtigen erhofft, könnte ebenfalls enttäuscht werden. Zum einen dürften viele der Vorwürfe strafrechtlich nicht so schwer ins Gewicht fallen, wie man möglicherweise meinen könnte, zum anderen sind viele der Tatverdächtigen noch Jugendliche, die dementsprechend nach Jugendstrafrecht bestraft werden dürften – und damit für vergleichbare Taten (zurecht) oft milder als Erwachsene.

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