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  3. Augsburg: In Augsburg werden Gratis-Masken für Bedürftige zurückgerufen

Augsburg
12.03.2021

In Augsburg werden Gratis-Masken für Bedürftige zurückgerufen

Der Freistaat ruft in Augsburg rund 1500 Masken zurück, die für Bedürftige ausgegeben wurden.
Foto: Sozialreferat Stadt Augsburg

In Augsburg werden rund 1500 Schutzmasken zurückgerufen, die Ende Januar ausgegeben wurden. Was Betroffene beachten müssen.

Nachdem ein Teil der vom Freistaat an Kommunen ausgegebenen Schutzmasken nicht den Schutzstandards entspricht, hat das Landesamt für Gesundheit nun eine Rückrufaktion in die Wege geleitet. Betroffen sind Masken, die mit Einführung der FFP2-Maskenpflicht an Bedürftige ausgegeben wurden. In Augsburg betrifft dieser Rückruf rund 250 Personen. Insgesamt geht es um 1500 Masken, also ein Prozent der in Augsburg an Bedürftige verteilten Menge.

Masken-Rückruf in Augsburg: Kostenloser Umtausch möglich

Zurückgerufen werden die Masken des folgenden Typs: "Titanium Silver Antibacterial Antiviral Mask" vom Hersteller "Shenzhen Tengta Antibacterial Textile Co., Ltd und Ningbo Qihui Protective Product Co. Ltd. (Authorized Manufacturer)". Betroffene können die Masken (nur vom entsprechenden Typ) gratis umtauschen. Sie werden gebeten, sich ans Sozialreferat (sozialreferat@augsburg.de oder Telefon 0821/324-2148) zu wenden.

Das LGL ruft Masken des chinesischen Herstellers Shenzhen Tengta Antibacterial Textile Co., Ltd und Ningbo Qihui Protective Product Co. Ltd. Authorized Manufacturer zurück.
Foto: Sozialreferat Stadt Augsburg

Wenn nachgewiesen wird, dass der entsprechende Maskentyp zugesendet wurde, erfolgt Ersatz für die Masken. Vorgelegt werden müssen diejenigen Masken, für die die Rückrufaktion gilt, sowie möglichst auch die Verpackung und das Begleitschreiben. Anschließend können neue Masken persönlich abgeholt werden. Eine vorherige Absprache ist hierzu unbedingt erforderlich.

Um die Schutzmasken aus staatlichen Beständen hatte es vor eineinhalb Monaten schon Verwirrung gegeben. Teils bemängelten Empfänger die labberige Beschaffenheit und das Fehlen von CE-Prüfzeichen. Seitens des Gesundheitsministeriums hieß es damals, dass die Masken in Ordnung seien.

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