Nach der Operation fast blind
Die Operation sollte den schleichenden Verlust des Augenlichts aufhalten. Doch sie bewirkte offenbar das Gegenteil: Der Patient war danach auf dem linken Auge erblindet, auf dem rechten sieht er nur noch stark eingeschränkt. Heute steht der Augenarzt (62), der diese Operation vorgenommen hat, deshalb vor dem Augsburger Amtsgericht.
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen den Mediziner wegen fahrlässiger Körperverletzung erhoben. Die Behörde beruft sich in ihrer Anklageschrift auf drei medizinische Gutachten, die dem Arzt eine falsche Behandlung des Patienten bescheinigen.
Das Amtsgericht hatte deshalb ohne öffentliche Verhandlung einen Strafbefehl gegen den 62-Jährigen erlassen. Hätte er die Geldstrafe akzeptiert, wäre der Fall erledigt. Doch damit ist der Mediziner nicht einverstanden. Der Augenarzt hat Einspruch eingelegt, deshalb gibt es nun doch einen richtigen Strafprozess.
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