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14.01.2008

Nazisymbole im Knast

Ein Häftling sprüht im Gefängnis einem anderen ein Hakenkreuz auf die Anstaltshose, ein Fußballfan ließ sich die Losung "Blood and Honour" (Blut und Ehre) einer verbotenen Organisation auf den Arm tätowieren... Straftaten aus dem rechtsextremen Bereich werden von der breiten Öffentlichkeit in der Regel kaum wahrgenommen. Die Justiz verfolgt sie trotzdem unnachsichtig. Zwei Fälle aus dem Alltag des Amtsgerichts.

"Es war Blödsinn. Ich hab mir nichts dabei gedacht", räumt der 23-jährige Häftling kleinlaut den Vorwurf der Anklagebehörde ein, er habe im Juli dieses Jahres seinem Mitgefangenen (24) ein seitenverkehrtes Hakenkreuz auf die Hose gesprüht. Das Nazisymbol fiel sofort einem Wachbeamten auf, der seine Vorgesetzten informierte.

Im Prozess wegen "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", wie der Straftatbestand juristisch korrekt umschrieben wird, forscht Richter Günter Baumann vor allem nach den Motiven. Beide Angeklagte wollen mit der rechten Szene nichts am Hut haben. "Ich schaue mir schon die Sendungen über Hitler im Fernsehen an. Ich bin aber nicht rechtsradikal", schwört der 24-Jährige hoch und heilig. Und der 23-jährige Angeklagte will überhaupt nicht gewusst haben, dass er sich mit dem Sprayen eines Hakenkreuzes strafbar macht.

Ein Kripobeamter bescheinigt den beiden Häftlingen, dass sie zumindest bislang nicht durch rechtsextreme Umtriebe aufgefallen sind. Das Gericht nimmt den Fall trotzdem nicht auf die leichte Schulter. Richter Baumann: "Solche Dinge müssen aus der Öffentlichkeit verschwinden." Er verdonnert die beiden Gefangenen zu zusätzlichen vier Monaten Haft. Überdies wird ihnen eine vorzeitige Entlassung aus dem Knast gestrichen.

Der zweite Fall: Ein Fan des TSV 1860 München fällt nach dem Spiel gegen den FCA im August 2007 einem Polizisten auf. Der Beamte erkennt in der Armbeuge des 30-Jährigen die Tätowierung "Blood and Honour" - die Losung einer seit 2000 verbotenen rechtsextremen Vereinigung. "Ich hab mir das vor zwölf Jahren tätowieren lassen. Damals war das noch nicht verboten. Inzwischen bin ich aber aus der rechten Szene ausgestiegen", beteuert der Fußballfan. Und: "Ich hab nicht gewusst, dass das strafbar ist."

Unkenntnis schützt vor Strafe nicht, sagt in diesem Fall Richter Hartmut Wätzel und verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro). Die verbotene Tätowierung hat der Angeklagte vier Tage vor der Verhandlung unkenntlich machen lassen. (peri)

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