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  3. Prozess in Augsburg: Prozess um totes Baby: Ist die Mutter schuldfähig?

Prozess in Augsburg
27.10.2021

Prozess um totes Baby: Ist die Mutter schuldfähig?

Eine Mutter muss sich für den Tod ihres Säuglings vor dem Landgericht Augsburg verantworten.
Foto: Fabian Strauch, dpa (Symbolbild)

Plus Eine Mutter aus Augsburg soll ihr neun Wochen altes Baby getötet haben. Vor dem Landgericht schildert nun ein Gutachter, wie die Sucht der Angeklagten zu bewerten ist.

"Borderline", eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung - damit beschrieb der psychiatrische Gutachter vor dem Augsburger Landgericht die Persönlichkeitsstruktur der 25-jährigen Sabrina N. (Name geändert), der vorgeworfen wird, im September 2018 ihre neun Wochen alte Tochter erstickt zu haben. Weil "raptusartige Impulsdurchbrüche" auch künftig wieder vorkommen könnten, sei dem Gericht geraten, die Angeklagte im Falle einer Verurteilung in eine psychiatrische Klinik einweisen zu lassen, statt sie ins Gefängnis zu schicken.

Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit erkenne er aber nicht, so Psychiater Dr. Felix Segmiller in seinem Gutachten. Auch sei die Angeklagte trotz ihres durchaus erheblichen Alkohol- und Drogenkonsums kein Fall für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Dass sie während ihrer Schwangerschaft relativ problemlos habe abstinent leben können, belege dies. Segmiller griff in seinem Gutachten zurück auf Dokumentationen und eine eigene Untersuchung im Aichacher Frauengefängnis.

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