Tanzverbot am Karfreitag: Polizei mahnt Wirte
Gründonnerstag und Karsamstag ist Tanzen verboten, am Karfreitag selbst sogar Musik. Das Tanzverbot ist für die Polizei Anlass, die Gastwirte zu ermahnen.
Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind so genannte "Stille Tage". An ihnen gilt das Tanzverbot. Damit nicht genug: Zwar darf Gründonnerstag und am Karsamstag Musik gespielt werden, allerdings "muss der ernste Charakter des Stillen Tages gewahrt werden". Festgesetzt ist das im Feiertagsgesetz. Das bedeutet: auf keinen Fall Unterhaltungsmusik. Wenn Musik dann nur mit ernsten Texten und in gedämpfter Lautstärke.
Karfreitag ist "hoch und heilig"
Am Karfreitag jedoch darf überhaupt keine Musik gespielt werden. Hier gilt das strenge Verbot aller musikalischen Darbietungen in Räumen mit Schankbetrieb. "Viele Wirte machen gar nicht erst auf", sagt Leo Dietz, selbst Wirt und erster Kreisvorsitzender des Hotel- und Gaststättenverbandes in Augsburg. "Der Karfreitag ist hoch und heilig und die Mehrheit der Wirte hält sich daran", erklärt er. Schließlich wolle man keine Schwierigkeiten mit Polizei und Stadt. Außerdem haben sich nach Ansicht von Dietz auch die Gäste damit arrangiert: "Das ist halt einfach so."
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