Kriminelle Flüchtlinge: Wer hier lebt, muss sich an die Gesetze halten
Wer bei uns lebt, muss sich auch an die Gesetze halten. Dazu gehört auch, dass Straftäter konsequent abgeschoben werden.
Es sind Zahlen, die man nicht ignorieren kann. Es gibt Bereiche der Kriminalität, in denen Flüchtlinge besonders häufig auffallen. Bei Sexualstraftaten etwa war im vorigen Jahr in Augsburg jeder vierte ermittelte Tatverdächtige ein Flüchtling. Das ist nicht allein damit zu erklären, dass vor allem junge Männer nach Deutschland gekommen sind – und dass genau jene Gruppe in der Bevölkerung stets besonders häufig durch Sexualstraftaten auffällt. Es müssen schon noch andere Faktoren hinzukommen, etwa Frust oder ein – wie es Ermittler im Gespräch auch bestätigen – anderes Frauenbild. Das alles entschuldigt aber keine Tat. Das gilt unabhängig von jeder Religion, Hautfarbe und Nationalität. Dazu gehört auch, dass Straftäter konsequent abgeschoben werden.
In der Vergangenheit hat es aber oft genau hier gehakt: Es entstand der Eindruck, dass diejenigen gehen müssen, die für die Behörden greifbar sind. Egal, ob sie sich daneben benommen haben oder sich integrierten.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Nur leider hat der EuGH entscheiden, dass selbst schwerst straffällige Flüchtlinge (mehrfache Vergewaltigung, Mord, Erpressung, Drogen- u. Menschenhandel im großen Stiel) nicht abgeschoben werden dürfen.
Dieses Urteil mag in den Tiefen Fängen der Juristerei begründet sein, im Sinne des Volkes sind sie aber sicher nicht. Und schon gar nicht mit gesundem Menschenverstand erklärbar..