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  3. Augsburg: Ab dem Wochenende gilt das Abstellkonzept für E-Scooter in der Innenstadt

Augsburg
26.05.2023

Ab dem Wochenende gilt das Abstellkonzept für E-Scooter in der Innenstadt

Die Nutzung von Stellplätzen für Leih-E-Scooter in der Innenstadt wird ab dem Wochenende durch die Apps der Betreiber technisch erzwungen. In den ersten Wochen war die Nutzung noch freiwillig.
Foto: Michael Hochgemuth

Auch wenn das Gehwegparken für E-Scooter bisher noch möglich war, steuerten viele Nutzer in Augsburg schon die festen Abstellplätze an. Nun gilt das neue Konzept.

Stadt und E-Scooter-Betreiber werden das Abstellkonzept mit ausgewiesenen Parkplätzen für die Leihroller in der Augsburger Innenstadt im Lauf des Wochenendes "scharfstellen". Die 29 Abstellflächen, die jeweils mehrere Scooter fassen, wurden bereits vor einigen Wochen von der Stadt markiert und beschildert. Bis Montag wollen die Scooter-Verleihfirmen ihre Apps so anpassen, dass die Roller im Innenstadtbereich nur noch auf den ausgewiesenen Stellflächen abgestellt werden können. Außerhalb der Flächen sollen sich Nutzer dann nicht abmelden können, sodass die Verleihuhr weiterläuft.

E-Scooter-Parkplätze in Augsburg: "Beobachten, wie sich das System in der Praxis bewährt"

Seit einigen Wochen stellten Nutzer die Roller schon vermehrt auf den ausgewiesenen Stellplätzen ab. Auch die Verleihfirmen nutzten bei der nächtlichen Neusortierung der Fahrzeuge schon die Plätze. Technisch möglich war bis zuletzt aber auch noch das Abstellen auf dem Gehweg. Insofern laufe die Bewertung des Konzepts erst ab dem kommenden Wochenende, so die Stadt. "Wir werden genau beobachten, wie sich das System in der Praxis bewährt. Soweit notwendig oder sinnvoll, kann es an der einen oder anderen Stelle auch zu Nachbesserungen kommen", sagt Baureferent Steffen Kercher. Ein Thema wird etwa sein, wie passgenau die Satellitenortung der Scooter die Stellflächen identifiziert. Kercher, der seit Anfang Mai im Amt ist, begrüßte die Regelung, auf die jahrelang hingearbeitet wurde. "Mit den neuen Regeln soll verhindert werden, dass E-Scooter wild geparkt werden und Fußgängerinnen und Fußgänger und vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen behindern."

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