Frühere Verantwortliche des Skandalheims Ebnerstraße müssen Geldstrafen zahlen
Plus Das Pflegeheim Ebnerstraße in Augsburg wurde geschlossen. Gegen zwei Frauen ergingen nun Strafbefehle. Andere strafrechtliche Konsequenzen bleiben womöglich aus.
Zwei frühere Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Seniorenheims in der Ebnerstraße müssen jeweils aufgrund des Vorwurfs der fahrlässiger Körperverletzung Geldstrafen zahlen. Wie das Amtsgericht auf Anfrage bestätigt, ist gegen eine ehemalige Pflegedienstleiterin ein Strafbefehl erlassen worden, die Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 100 Euro ist bereits rechtskräftig, da die Frau dagegen keinen Einspruch eingelegt hatte. Auch gegen eine frühere Heimleiterin war ermittelt worden. Dieser Fall beschäftigt zwar noch die Justiz, allerdings nur noch in geringem Umfang.
Nach Angaben des Amtsgerichtes war gegen die Frau ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung ergangen, der eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 150 Euro vorsah. Die Beschuldigte legte zwar Einspruch dagegen ein, beschränkte diesen aber auf die Höhe des einzelnen Tagessatzes, widersprach also nicht dem Tatvorwurf an sich. Der Strafbefehl ist demnach, was den Schuldspruch angeht, bereits rechtskräftig. "Hinsichtlich der Höhe des einzelnen Tagessatzes steht die Entscheidung im Beschlussweg noch aus", teilt das Amtsgericht mit.
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