
"Jeder geht auf seine Weise": Wieso sich ein Arzt für Sterbehilfe engagiert

Plus Ein Augsburger Arzt hilft Menschen, sich das Leben zu nehmen. Er erzählt, warum sie sich dafür entscheiden – und weshalb er als ehrenamtlicher Freitodbegleiter arbeitet.
Die Frau öffnet die Tür zum Krankenzimmer. "Schön, dass Sie da sind, Herr Doktor", sagt der Patient im Bett. Mit dem Besuch von Dr. Peter Heiser (Name von der Redaktion geändert) wird sein Wunsch nach einem selbstbestimmten Sterben bald Wirklichkeit. Die Dauerschmerzen sollen ein Ende haben. Nachdem sein Antrag auf Freitodbegleitung bewilligt wurde, führt Dr. Heiser heute mit dem Bettlägerigen das zweite Gespräch im Dienst der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben – kurz DGHS. Das erste, Grundsätzliches abklärende Gespräch, hat bereits ein Jurist übernommen, der ebenfalls für die Organisation tätig ist. Der Augsburger Arzt Dr. Heiser betreut den Patienten nun bis zu seinem Tod.
Seit drei Jahren ist der assistierte Suizid unter Auflagen wieder gesetzlich gestattet. Ab 2015 war es strafbar gewesen, die Selbsttötung eines anderen geschäftsmäßig – im juristischen Sinne von wiederholt – zu ermöglichen. Dieses Verbot ist verfassungswidrig, urteilte im Februar 2020 das Bundesverfassungsgericht. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse "als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben". Peter Heiser ist seitdem ehrenamtlicher Freitodbegleiter. Er leitet das Zweitgespräch und bereitet den Suizid vor, indem er die Infusion mit dem tödlichen Medikament legt, die aber, so die Bedingung, von dem Sterbewilligen eigenhändig geöffnet werden muss. Aktive Sterbehilfe ist nach wie vor verboten. Kann der Suizidwillige die Infusion nicht mit den Händen öffnen, greift Dr. Heiser zur Wäscheklammer: Damit klemmt er den Infusionsschlauch ab. Der Patient nimmt dann die Klammer in den Mund und öffnet mit seinen Zähnen die Infusion.
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Es wird ein Weg aufgezeigt, dass Menschen in Würde selbst bestimmt aus dem Leben scheiden, wenn die Gesundheit das Leben unerträglich macht. Bisher war das ja legal praktisch unmöglich. Menschen mussten unerträglich Leiden , was man Tieren nicht zumuten würde. Aber die insb. auch von der Religion geförderte Moral verbietet ja selbst Hand an sich anzulegen. Eine andere Möglichkeit ist Leiden zu begrenzen durch eine Patientenverfügung in der lebenserhaltende Massnahmen bei extrem starken Gesundheitsschäden ausschlossen werden können. Als letzte Möglichkeit bleibt noch der Suizid ohne fremde Hilfe, was aber eine hohe Willenskraft voraussetzt. .