Polizei steigt in seine Wohnung und hinterlässt Zettel: Der Besitzer ist sauer
Plus Auf der Suche nach Diebesgut dringt die Polizei in Augsburg über ein Fenster in eine leer stehende Wohnung ein. Der Besitzer erfährt das nur per Zettel – und ist sauer.
Die Nachricht, die auf der Rückseite der Visitenkarte steht, ist kurz und prägnant. "Ihre Wohnung wurde durch die Polizei zur Auffindung von Diebesgut betreten", heißt es da. "Es wurde nichts gefunden. Bei Rückfragen bitte anrufen." Für Andreas Jansen sind diese wenigen Worte und der Polizeieinsatz, der dahintersteht, auch knapp eine Woche später noch ein Ärgernis. Denn in der Wohnung, um die es geht, hat er zuletzt gelebt, die Visitenkarte steckte im Schlitz seiner Tür. Der 33-Jährige hat mit dem Diebstahl, um den es geht, nichts zu tun und ist ziemlich wütend. Eine solche Aktion, sagt er, habe er noch nicht erlebt. Aber der Reihe nach.
Polizeieinsatz in Augsburg: Anwohner kritisiert die Polizei
Am vergangenen Mittwoch meldete sich ein 47-jähriger Augsburger bei der Polizei. Sein Rucksack war verschwunden. Der Mann hatte ihn im Bereich der Tennisanlage in der Gabelsbergerstraße kurz abgestellt – und ihn, als er zurückkehrte, nicht mehr wiedergefunden. Offenbar hatte jemand den Rucksack mitgenommen. In der Tasche befanden sich nach Angaben des 47-Jährigen unter anderem ein Portemonnaie mit seinem Ausweis drin und sogenannte Airpods, also kabellose Kopfhörer. Die Kopfhörer lassen sich unter Umständen vom Handy aus orten, und das machte der 47-Jährige auch. Die Ortung führte zu einer Wohnanlage in der Gabelsbergerstraße, nicht weit von der Tennisanlage entfernt, und da scheinbar zu einem Mehrparteienhaus innerhalb der Anlage. Der offenbar bestohlene 47-Jährige und Beamte einer Streife schauten sich die Gegebenheiten vor Ort an. Und kurz darauf stiegen die Beamten über ein gekipptes Fenster in die Erdgeschosswohnung ein, in der sie das Diebesgut vermuteten. Es war die Wohnung von Andreas Jansen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
"Rechtlich ist es der Polizei unter bestimmten Umständen möglich, ohne Richterbeschluss eine Wohnung zu durchsuchen."
Ohne Durchsuchungsbeschluss ist das Eindringen von Polizeibeamten nur dann rechtmäßig, wenn Gefahr im Verzug ist.
Von Gefahr im Verzug ist auszugehen, wenn der Zweck der Maßnahme gefährdet werden würde, würde man auf die richterliche Anordnung warten.
Ich finde schon, dass dieser Vorfall geklärt gehört. Es ist schon grenzwertig, wenn eine Privatperson es in einer Wohnung piepsen hört, und die Polizei kommt einfach durchs Fenster? Na, ich würde mich schön bedanken. Wegen eines Rucksacks, den er unbeaufsichtigt irgendwo liegengelassen hat? Vielleicht hätte er mal auf dem Fundbüro nachfragen sollen?
Ich bin mir sicher, die vielen Kommentare, die Verständnis für das Vorgehen der Polizei in diesem Fall äußern, wären ebenso verständnisvoll, wäre die Polizei bei dieser Sachlage in Ihre Wohnung eingedrungen und hätte am Ende das Fenster offen stehen gelassen.
Die Polizei ist durch das offene Fenster eingestiegen…
Das Fenster wird kaum seitens des Besitzers so offen gelassen worden sein, wie es auf dem Foto ersichtlich ist.
Ich gehe mal davon aus, dass das Fenster gekippt war.
Auch ohne das Detail mit dem offenen Fenster: Sie sind einverstanden damit, dass die Polizei bei der beschriebenen Sachlage (Airpods werden in einer Wohnanlage geortet, Ihr Wohnungsfenster steht zufällig offen, Sie sind nicht in der Wohnung) Ihre Wohnung betritt und durchsucht?
Ich hoffe das die Polizisten angezeigt werden.
Man hätte die Wohnung später auch legal betreten können.
Es ging ja nicht um die Gefahr von Leib und Leben.
Hätte die Polizei etwa warten sollen, bis der Dieb das Diebesgut beiseite räumt? Die glaubwürdige Aussage des Bestohlenen ist meiner bescheidenen Meinung nach Grund genug für eine unverzügliche Durchsuchung der Wohnung.
Und überhaupt, was soll die Bemerkung von diesem Großkotz: "Und da durchsuche man einfach mal so auf Verdacht eine der Wohnungen, die theoretisch in Betracht gezogen werden könnten, für Airpods im Wert von vielleicht 100 Euro?" Der Typ kann doch absolut nicht bewerten, welchen Wert die Airpods für den Bestohlenen besitzen!
Die Wohnung wurde legal im Rahmen der Gesetze durchsucht! Vielleicht sollte man sich vor Abgabe eines Kommentars zumindest etwas mit der Gesetzeslage vertraut machen.
Vor allem, lasst doch der Polizei ihre Arbeit machen. Sie muss sich dafür auch verantworten.
Seltsames Verständnis von "Ihrer Arbeit".
Ich finde, die Polizei sollte gute Arbeit machen. Das war, wenn man diesem Sachverhalt folgt, sicher keine gute Arbeit.
wie dumm müssen die Polizisten gewesen sein das sie das geringste ihrer Ausbildung vergessen haben und dann eine Wohnung ungesichert einfach verlassen haben
Was soll diese künstliche Aufregung? Erstens durfte die Polizei die Wohnung mit entsprechender Zustimmung durchsuchen. Zweitens hätte man auch die Tür gewaltsam öffnen können; das offene Fenster war hier ein wirtschaftlicher Vorteil. Drittens, was hätte die Polizei hinterlassen sollen? Ein höflich adressiertes Schreiben? Viel Aufregung um nichts; künstliche Aufregung!
<< Erstens durfte die Polizei die Wohnung mit entsprechender Zustimmung durchsuchen >>
Welche entsprechende Zustimmung ?
Schon mal was von richterlichem Durchsuchungsbefehl gehört oder ohne diesem bei Gefahr im Verzuge zum Auffinden von Beweismitteln? Ohne eine dieser Voraussetzungen würde keine Durchsuchung erfolgen.
Was lernt die Polizei daraus? Beim nächsten Mal keine Visitenkarte mehr zu hinterlassen...
Mein Gott, was für ein Theater. Mach das Fenster zu und gut ist. Heutzutage muss alles bis zum Exzess durchgekaut werden.
Wohin kämen wir denn hin wenn jeder machen kann was er will. Auch die Polizei hat bestimmte Kriterien zu berücksichtigen und dies soll geklärt werden. Falls es so ist wie hier beschrieben wurde, gab tatsächlich keinen triftigen Grund, diese Wohnung zu durchsuchen.