87-Jährige bringt Tochter um: Seniorin akzeptiert Strafbefehl
Plus Eine 87-Jährige tötete ihre behinderte Tochter in Augsburg nach lebenslanger Pflege, kurzzeitig kam sie ins Gefängnis. Nun ist der Fall juristisch abgeschlossen.
Es gibt Ermittlungsverfahren, mit denen sich die Justiz schwertut. Weil die Tat, um die es geht, zwar mit den Mitteln der Strafverfolgung aufgeklärt werden kann, aber danach Fragen im Raum stehen: Wie ist das überhaupt zu bestrafen? Wie geht der Rechtsstaat damit um? Fragen, die, anders als sonst, womöglich nicht wirklich zufriedenstellend beantwortet werden können. Der Fall der Seniorin, die Mitte Juni im Augsburger Hochfeld ihre Tochter nach lebenslanger Pflege umbrachte, gehört in diese Kategorie. Nun ist das Verfahren gegen die 87-jährige Frau abgeschlossen.
Nach monatelangen Ermittlungen und einem wohl längeren Abwägungsprozess hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen die Rentnerin erwirkt. Er sieht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr vor, wegen des Vorwurfs der Tötung auf Verlangen. Das bedeutet, dass die Ermittler davon ausgehen, dass die stark pflegebedürftige 57-Jährige gegenüber ihrer Mutter kommuniziert habe, sterben zu wollen. Die 87-Jährige hat den Strafbefehl akzeptiert, er ist damit rechtskräftig.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Hier tut man sich schwer mit einer Entscheidung bei Gericht. Wenn es aber vor allem jungere Straftäter sind, die bekommen viel mehr Unterstützung von Sozialmitarbeitern und Psychologen.De bekommen manchmal echt milde Strafen, daß das nur Kopfschütteln auslösen kann.