Tödlicher Messerstich in Pfersee: Revision wurde abgewiesen
Nach dem Urteil im einstigen "Pferseer Mordprozess" vor knapp einem Jahr hat der Anwalt der Opferfamilie Revision eingelegt. Die wird abgewiesen.
Dieser Prozess hatte in Augsburg für Aufsehen gesorgt. Knapp ein Jahr ist es her, dass die damals 20-jährige Fabienne K. vom Augsburger Jugendschöffengericht wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten Jugendhaft verurteilt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Frau am Abend des 25. November 2020 an einer Bushaltestelle in Pfersee den ihr zuvor unbekannten 28-jährigen Stefan D. mit einem einzigen Stich ins Herz getötet hatte. Nach dem Urteil hatte der Anwalt der Opferfamilie Revision eingelegt. Ohne Erfolg, wie bekannt wurde.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision zurückgewiesen. In dem Verfahren werden lediglich Rechtsfragen geprüft, also, ob ein Urteil juristisch fehlerfrei ist. Hält der BGH ein Urteil für fehlerhaft und damit die Revision für begründet, wird das Verfahren als Revisionsprozess vor einem anderen Gericht neu aufgerollt. Das ist nun aber nicht der Fall. Das Urteil gegen die junge Frau ist damit rechtskräftig.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.