Vier Augsburger Staatsanwälte klagen gegen Freistaat Bayern
Plus Ankläger der Staatsanwaltschaft ziehen vor das Verwaltungsgericht Augsburg, weil sie bislang für bestimmte Dienste keinen finanziellen Zuschlag erhalten. Sie bekommen Recht.
Sollte das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg auch in zweiter Instanz Bestand haben, dann können sich rund 900 bayerische Staatsanwälte und Staatsanwältinnen künftig bei anfallenden Bereitschaftsdiensten über ein finanzielles Zubrot freuen. Vier Ankläger der Augsburger Staatsanwaltschaft hatten gegen ihren Dienstherrn, den Freistaat Bayern, Klage erhoben - und Recht bekommen. Mit dem Verfahren habe die 2. Kammer des Gerichts, wie Vorsitzender Richter Gregor Raible gleich zu Beginn feststellte, "juristisches Neuland" betreten und über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden. Im Kern geht es auch darum, ob die europäische Arbeitszeitrichtlinie und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes auch für den Dienst von Staatsanwälten gilt.
Für Außenstehende sind die juristischen Feinheiten der Klage gegen die bayerische Besoldungsordnung nicht einfach zu verstehen. Soviel vorweg: Erst vor wenigen Tagen hatten Redner im Rahmen einer Feierstunde zur Verabschiedung des Leitenden Oberstaatsanwalts Rolf Werlitz und der Amtseinführung seines Nachfolgers Thomas Weith im Goldenen Saal des Rathauses die enorme Arbeitsbelastung der 57 Augsburger Staatsanwälten und Staatsanwältinnen massiv beklagt. So betrage die Arbeitsbelastung der Ankläger im Durchschnitt bereits 140 Prozent, im Einzelfall bis zu 170 Prozent. Mit anderen Worten: Die Ermittler arbeiten bereits unentgeltlich für eine zusätzliche halbe Stelle mit. Neue Kriminalitätsfelder, beispielsweise Betrugs- und Hasskriminalität im Internet, hätten enorm zugenommen.
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