"Zuckerbrot und Peitsche" für Hunde-Besitzer
Genauer gefasst hat die Stadt die Benimmregeln für öffentliche Parks und Spielplätze. Die neue Fassung der sogenannten Grünanlagen-Satzung sieht schärfere Vorschriften für Hundehalter und Raucher vor, außerdem liefert sie eine Handhabe gegen Saufgelage unter freiem Himmel.
Hunde Wo die Leine Pflicht ist - und das ist sie meistens -, darf diese höchstens zwei Meter lang sein, damit sie nicht für Radler oder Jogger zur Stolperfalle wird. Nichts verloren haben Hund und Herrchen auf Spielplätzen sowie zwischen 1. April und 31. Oktober auf den Liegewiesen in Naherholungsgebieten. Grundsätzlich gilt: Hunde und andere Tiere dürfen andere Besucher weder belästigen noch die Anlagen verschmutzen. Umweltreferent Rainer Schaal (CSU) wies in diesem Zusammenhang auf die geplante Aufstellung von 75 weiteren Hundeklos hin (wir berichteten) und sprach von "Zuckerbrot und Peitsche" für Hundehalter.
Spielplätze Dort wird Rauchen verboten. Zudem generell untersagt: Alkoholgenuss. Damit soll abendlichen Trinkgelagen Jugendlicher ein Riegel vorgeschoben werden, die immer wieder zu Beschwerden aus der Nachbarschaft führen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.