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Der Kahnfahrt-Pächter überspannt den Bogen

Kommentar Von Michael Hörmann
14.04.2023

Plus Das Hin und Her wirft kein gutes Licht auf den Augsburger Gastronomen der Kahnfahrt. Die städtischen Auflagen kommen nicht von ungefähr.

Unbestritten ist: Die Kahnfahrt ist ein über Jahrzehnte hinweg beliebtes Ausflugsziel in Augsburg. Der Bootsverleih nahe der Innenstadt hat jede Menge Charme. Die Bewirtung gehört zum Bestandteil des Konzepts, um den Betrieb am Laufen zu halten. Dass der Pächter in der Vergangenheit der Stadt lediglich eine Monatsmiete inklusive Nebenkosten von 330 Euro überwiesen haben soll, sollte dabei nicht unter den Tisch fallen.

Die Stadt Augsburg sorgt sich um die Sicherheit an der Kahnfahrt

Wenn nun in den zurückliegenden Wochen intensiv über die Zukunft der Kahnfahrt diskutiert wurde, hatte dies in erster Linie mit sicherheitstechnischen Überlegungen zu tun. Die Stadt Augsburg sieht die Gefahr, dass im Fall eines Brands Menschenleben in Gefahr sind. Deshalb wurden Auflagen verhängt. 

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

14.04.2023

wenn man ehrlich ist hat hier nur einer versagt und das ist die Stadt Asburgo , allen voran ihr Oberster Bauwächter der doch bei allen so Beliebte Baureferent !! er hat doch vor zwei Jahren auf kosten der stadt Stahlträger einbauen lassen und jetzt sagt der gute Mann man habe leider keine Pläne gefunden ?? wer soll das schon glauben ??? das sollte eine Starke OB Frau schon lange zur Chefsache gemacht haben !!

15.04.2023

Warum soll Habsburg in der Augsburger Kahnfahrtsache versagt haben?

12.04.2023

Kann der Pächter eigentlich irgendwo ein Zauberwort aussprechen und bekommt dann Bürgergeld?

Nur falls es jemand völlig unbillig findet, dass er an einem sonnigen Ostermontag Geld verdienen will.

11.04.2023

Man könnte ja auch im Falle eines Falles den Sprung ins Wasser als alternativen Fluchtweg nutzen um den sich hier alle streiten. - Als ob es nicht genügend andere "Boizen" in Augsburg gäbe.

11.04.2023

Mit dem Vorschlag "Sprung ins Wasser" ist Ihnen längst schon
Prof. . . . . . aus Stadtbergen zuvorgekommen . . . .
( "Augsburg bangt um die Kahnfahrt: Leser . . . " - 17.03.2023 - )

Alternativ in einem Leserbrief vom 30.03. "empfiehlt ein ehe-
maliger Beamter der Bauaufsicht und Brandschutzgutachter
bei Denkmälern":
:
"Treppe im Westen der Remise an der Stadtmauer nach oben
führen, Durchgang durch ehemalige Schießscharte auf den
bestehenden Wehrgang, der im Eigentum der Stadt ist."

11.04.2023

Das Thema nervt nur noch.
Wenn es ihm nicht passt oder es unzumutbar ist, dann soll er was anderes pachten.

11.04.2023

Das ist seine Art, Maja S.
Anders kann der Herr nämlich nicht, NEIN.

>>Sie wollen halt unbedingt den Pächter schlecht machen<<

Absolut "nichts" Neues!

11.04.2023

Halt Stopp - wie kann es sein dass die Pacht für eine überregional bekannte Ausflugslokalität 320 EUR inkl. Nebenkosten beträgt?
Da hat sich wohl auch einer bei der Stadt verrechnet.

11.04.2023

Der Pächter überspannt hier gar nix! Der Verpächter hat es richtig vergeigt!

11.04.2023

Das einfachste Mittel in einem Diskurs ist es immer, auf einen Einzelnen einzuhauen. Es ist doch wahrscheinlich so, dass beide Seiten Anteile am Konflikt haben und der Pächter nun auch für sich, auf seiner individuellen Ebene, nach einer Lösung sucht. Der Redakteur suggeriert hier, dass dem Pächter Menschenleben egal wären. Das ist journalistisch grenzwertig. Die Stadt Augsburg legt gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz zuungunsten des Pächters aus, hat damit womöglich recht, aber eine moralische Überlegenheit der Stadt lässt sich daraus nicht ableiten.

11.04.2023

„Die Stadt Augsburg legt die gesetzlichen Bestimmungen
zum Brandschutz zuungunsten des Pächters aus, hat damit
womöglich recht“

Also Bernhard S. - wofür entscheiden Sie sich nun abschließend ??

11.04.2023

"Die Stadt Augsburg legt gesetzliche Bestimmungen zum Brandschutz zuungunsten des Pächters aus, ..."

Ist das so?

"Der Redakteur suggeriert hier, dass dem Pächter Menschenleben egal wären."

Der Pächter stellt die unbedingte Notwendigkeit eines offenen Feuers für Brot und Braten selbst in den Mittelpunkt. Damit senkt er das Risiko für seine Gäste jedenfalls nicht, wohl wissend, dass es den 2. Fluchtweg im Fall der Fälle nicht gibt.

Ob dem Pächter Menschenleben egal sind, weiß ich nicht, aber im Vergleich "mehr Sicherheit für Gäste" zu "mehr Wirtschaftlichkeit für den Pächter" spricht das Verhalten des Pächters für sich.

11.04.2023

Leider, @Günter S., ist Ihre Frage entweder unverständlich gestellt oder ergibt keinen Sinn.
Von welcher Entscheidung sprechen Sie, bitte?

11.04.2023

Zu Bernhard S. - ein neuer (vielleicht verständlicherer) Anlauf:

Sind die Brandschutzbestimmungen hinsichtlich des zweiten
Fluchtweges nach Ihrer Meinung für die Stadt Augsburg bindend ?

Wenn nein, warum nicht (können Sie dies benennen / belegen) ?

Wenn ja, warum bemängeln sie dann eine sog. Auslegung zuun-
gunsten des Pächters ??

Können / Mögen Sie sich nun entscheiden ?

Und was soll der (mir unverständliche) Einwurf der Ableitung
einer moralischen Überlegenheit der Stadt ? Wer hat sowas
vorgebracht?

11.04.2023

@Günter S.:
Na, also! Vielen Dank für diese Antwort, die verständlich macht, dass Sie meinen Kommentar nicht verstanden haben, der nicht rechtliche Expertise zum Brandschutz in diesem speziellen Fall zum Gegenstand hat, sondern die fatale Diskursvereinfachung durch den Redakteur. Wohin diese Diskursvereinfachung führt, kann man hier unmittelbar erkennen, z.B. im Kommentar von Wolfgang L. ("Der Mann scheint nicht geeignet, eine solche Gaststätte zu führen.")

@Martin M.
Dieselbe Antwort an sie mit Zusatz:
"Der Pächter stellt die unbedingte Notwendigkeit eines offenen Feuers ....... spricht das Verhalten des Pächters für sich."
Das mag schon sein, hat aber mit dem konkreten Sachverhalt, um den es hier geht (nämlich der Öffnung trotz vorheriger anderer Verlautbarung) nichts zu tun und entbindet weder die Stadt von Ihrer Verantwortung, noch den Redakteur von der seinigen.

Das der Pächter erst sagt, er öffne nicht und dann doch öffnet, ist eigentlich keine Meldung wert. Er ist halt hin- und hergerissen. Für den Redakteur ist das aber Grund genug, dem Pächter "schlechten Stil" zu unterstellen und das in einen Nexus mit dem Branschutz zu bringen, wobei der Redakteur dabei den Brandschutz zur Moral (Menschenleben) überhöht.

Von mir aus kann der Pächter heute sagen, was er will (mache auf, mache nicht auf, usw.). Gegen ein Gesetz verstößt er damit nicht.

Nun beginnt der Pächter jedoch, den Bogen zu überspannen. Erst zu sagen, dass er an Ostern auf keinen Fall aufmachen werde, weil die Auflagen ihm nicht passen, mag in Ordnung sein. Dann aber bei ersten Sonnenstrahlen einen Testlauf zu starten, ist kein guter Stil.

11.04.2023

@Bernhard S.
Den Sachverhalt so isoliert zu betrachten ist aus meiner Sicht eine Vereinfachung, die ich fragwürdig finde. Es gibt neben dem Jetzt auch ein Davor, das zum Gesamtbild dazu gehört und vom Pächter selbst in die Öffentlichkeit getragen wurde. Das hätte dieser von Anfang an anders angehen können. Hat er aber nicht. Deshalb muss er sich jetzt ein gutes Stück weit mit der gesuchten öffentlichen Aufmerksamkeit und der Wertung seines Handelns arrangieren. Inklusive dem hier kommentierten Kommentar, der aus meiner Sicht noch keine Grenze überschreitet, und inklusive Kommentaren, die etwas "robuster" sind, aber eben eine legitime Meinung darstellen.

Ob der "Probelauf" im Hinblick auf die gemachten Auflagen gesetzeskonform war, kann ich nicht beurteilen. Das zu prüfen, wäre wohl zunächst Sache der Stadt.

11.04.2023

Der Kommentar von Hörmann zeigt lediglich, dass die Zeitung mittlerweile verstanden hat, dass sie sich vor den Karren eines Gastronomen spannen ließ, der nicht ganz so die verfolgte Unschuld ist, als die er sich wochenlang präsentieren durfte.
Balogh versteht es zudem sehr gut, die sozialen Medien für seine persönlichen Interessen einzusetzen und einige der dort engagierten Herrschaften dürfen dann vermutlich an den privaten Festivitäten teilnehmen, die dort offensichtlich regelmäßig stattfinden. Augsburger Klüngel eben.

11.04.2023

***Der Kommentar von Hörmann zeigt lediglich, dass die Zeitung mittlerweile verstanden hat, dass sie sich vor den Karren eines Gastronomen spannen ließ, der nicht ganz so die verfolgte Unschuld ist, als die er sich wochenlang präsentieren durfte.***

Hat ja auch lange gedauert bei der AZ. Aber besser spät als nie.

11.04.2023

""Die Stadt Augsburg legt gesetzliche Bestimmungen zum
Brandschutz zuungunsten des Pächters aus, hat damit
womöglich recht, aber eine moralische Überlegenheit der
Stadt läßt sich daraus nicht ableiten"

Das wollen nicht Sie "gewesen" sein, nein - dies unterlegen
Sie nach meinem Empfinden dem Redakteur ("Diskursver-
einfachung" ?).

Nun ja, glaube es, wer mag . . . .

Wenn Sie sich schon nicht (angesprochenen) Brandschutz-
bestimmungen äußern wolllen - so doch vielleicht eine Er-
läuterung zu dem Einwurf einer moralischen Überlegenheit
der Stadt ?

11.04.2023

Nachzutragen: Antwort zu Bernhard S. (15:07 Uhr)

11.04.2023

@Martin M.
"Es gibt neben dem Jetzt auch ein Davor, das zum Gesamtbild dazu gehört und vom Pächter selbst in die Öffentlichkeit getragen wurde. ..."
Das ist vollkommen richtig. Nur gehören zum Gesamtbild eben genauso die Fehler - oder einfach Anteile - auf anderer Seite.




@Wolfang L.
"Der Kommentar von Hörmann zeigt lediglich, dass die Zeitung mittlerweile verstanden hat, dass sie sich vor den Karren eines Gastronomen spannen ließ..."
Das ist Ihre Interpretation, in Hörmanns Kommentar steht das nicht und es lässt sich auch nicht hineinlesen. Doch, selbst wenn das zutreffen sollte, so ist schlechte Recherche im Vorfeld keine Entschuldigung für einen schlechten Kommentar hinterher.



@ Günter S.
Ich gehe davon aus, dass Sie Hörmanns Kommentar gelesen haben als Voraussetzung dafür, hier mitzusprechen. Dennoch hier gerne für Sie die Sätze, die ich kritisiere:
"Die Stadt Augsburg sieht die Gefahr, dass im Fall eines Brands Menschenleben in Gefahr sind. Deshalb wurden Auflagen verhängt. Dass diese dem Pächter nicht gefallen, überrascht nicht."


12.04.2023

@Bernhard S.
"Nur gehören zum Gesamtbild eben genauso die Fehler - oder einfach Anteile - auf anderer Seite."

Natürlich richtig. Die Stadt hat sich in bestimmten Punkten ebenfalls nicht mit Ruhm bekleckert.

Ginge es nach mir, wäre die Lagerhaltung im Schwarzbau (auf Verantwortung des Pächters) nicht das große Thema. Das damit verbundene Risiko fände ich gut vertretbar und außer der Bauakte stört sich daran in der Saison wohl niemand.

Beim offenen Feuer gäbe es für mich dagegen keine Kompromisse. Die unbedingte wirtschaftliche Notwendigkeit für den Pächter erschließt sich mir auch überhaupt nicht. Die Erklärung, dass hierauf verzichtet werden kann, hätte ich mir eigentlich vom Pächter selbst gewünscht. Schade, denn auch deswegen bleibt bei mir aktuell ein sehr durchwachsenes Bild des Pächters zurück.

12.04.2023

Zu Bernhard S.

Erst Ihrer Aussage:
"Die Stadt Augsburg legt gesetzliche Bestimmungen
zum Brandschutz zuungunsten des Pächters aus, hat
damit womöglich recht, aber eine moralische Überle-
genheit der Stadt läßt sich daraus nicht ableiten"

Dann auf Nachfrage "erläutern" Sie, was Sie eigentlich
kritisieren (wollten), nämlich die Sätze

"Die Stadt Augsburg sieht die Gefahr, dass im Fall eines
Brands Menschenleben in Gefahr sind. Deshalb wurden
Auflagen verhängt. Dass diese dem Pächter nicht gefal-
len, überrascht nicht"

Diese Sätze sind mir weder entgangen - noch sind sie
aus meiner Sicht falsch - und auch nicht kritikwürdig.
Weshalb auch?

Also - ein bisschen vertieft darzulegen, um was es
Ihnen nun letztendlich geht, wäre doch aufschlußreich -
so erschließt es sich jedenfalls nicht (wie auch weiter-
hin nicht der - noch zu erklärende - Einwurf einer mo-
ralischen Überlegenheit der Stadt ??)

13.04.2023

@Günter S.

Zwar bin ich nicht sicher, ob es was bringt, ich tue Ihnen aber den Gefallen und beantworte hiermit ein letztes Mal Ihre Rückfragen:

1. Sie müssen die Sätze nicht für kritikwürdig empfinden, ich halte Sie für kritikwüridg und habe die Begründung dafür mit meinem Eingangskommentar mitgeteilt. Dass Sie – subjektiv – die Absicht meines Kommentars erst auf Nachfrage erfassen, obwohl dieser in mindestens den ersten drei Sätzen doch eindeutig ist, liegt nicht in meiner Verantwortung.

2. Wie Diskussionsteilnehmer Martin M. in seinem letzten Kommentar schreibt, könnte man auch zu der Entscheidung gelangen, dass „die Lagerhaltung im Schwarzbau (auf Verantwortung des Pächters) nicht das große Thema“ ist. Ich würde mich dieser Meinung anschließen, überlasse die Beurteilung aber den dafür Zuständigen. Weil solche Varianten aber denkbar sind, schrieb ich von einer „Auslegung“ der gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz. Selbiger ist freilich bindend.

3. Die Stadt Augsburg will den gesetzlichen Brandschutz um- bzw. durchsetzen. Ich sehe jedoch keinen Grund für die Annahme, dass nicht auch Herr Balogh Menschenleben NICHT riskieren will. Der Punkt ist jedenfalls, dass ich – anders als Sie insinuieren - nicht gesagt habe, dass die Stadt Augsburg moralisch überlegen ist, sondern dass aus der Brandschutzdiskussion keine moralische Überlegenheit der Stadt DURCH DEN AUTOR des AZ-Kommentars ABGELEITET werden kann, zumal der Kommentar ja nicht Rechtsfragen zum Brandschutz, sondern eine völlige Lappalie („Balogh macht auf, obwohl er gesagt hat er macht nicht auf.“ Meine Güte!) zum Gegenstand hat. Vielleicht lesen Sie meinen Kommentar einfach nochmal ohne „Brille“. Die Verbindung der Lappalie mit dem Brandschutzthema jedenfalls hat der Autor des Kommentars zu verantworten, nicht die Stadt und nicht Balogh.

Jetzt klar?

11.04.2023

>>Der Mann scheint nicht geeignet, eine solche Gaststätte zu führen.<<

Bislang ging es ganz gut und die Gäste schienen zufrieden zu sein.

11.04.2023

Da habe ich andere Informationen. Nach der Übernahme durch den Sohn vor ein paar Jahren wurde das Konzept der Bewirtung völlig verändert. Das hat viele Stammkunden verärgert.

11.04.2023

Dass Stammkunden verärgert sind, heißt ja noch nicht, dass ein Lokal nicht erfolgreich geführt wird - gibt es eben andere Kunden, die das neue Konzept goutieren.

11.04.2023

Maja S., Sie scheinen über ausgeprägtes Insiderwissen zu verfügen. Wann waren Sie denn das letzte Mal dort bzw. waren Sie überhaupt schon einmal dort? :))

11.04.2023

Insiderwissen ist mein dritter Vorname.

11.04.2023

Alles klar. Sie kennen das Lokal also nur vom Hörensagen. :)

11.04.2023

Nun, Sie konnten ja auch nur mit 'anderen Informationen' - und nicht mal Insiderinformationen -dienen und nicht mit eigenen Erfahrungen. Sie wollen halt unbedingt den Pächter schlecht machen - seit Ihrer ersten Kommentierung zum Thema.

11.04.2023

Mit "Insiderwissen" hier anonym zu renommieren, ist nach
meinem Empfinden schon arg "billig"

Nun ja, kein Einzelfall - siehe Wolfgang L., der anonym Ein-
blicke (da waren es die "Verhältnisse" beim Beschaffungs-
amt der Bundeswehr) vorgab (Kommentar vom 16.03. zu
"Bei der Bundeswehr ist von Zeitenwende noch keine Spur"
- 14.03.2023 - ) . . . . .

11.04.2023

Maja S., ich wohne nur ein paar Hundert Meter entfernt von dieser "Augsburger Institution" und ich kann das dortige Angebot auch aus eigener Erfahrung recht gut beurteilen.
Mir geht es nicht darum, diesen Herrn schlecht zu machen. Mich stört, dass er versucht, seine eigene Unfähigkeit als Versagen der Stadtverwaltung darzustellen. Dass er dabei bei Einigen, wie auch bei Ihnen, offene Türen einrennt, macht die Sache nicht besser.

11.04.2023

Also das Versagen der Stadtverwaltung ist doch nicht von der Hand zu weisen. Ein Amt, das noch einen Stützpfeiler in einen (nicht genehmigten) Bau einzieht, ohne sich über einen fehlenden zweiten Fluchtweg zu wundern. Dann ventiliert man unfassbar lange Zeit, was nun geschehen soll. Sie kaprizieren sich halt lieber auf den Pächter, weil Sie gegenüber der Stadt ungefähr so ein gluckenhaftes Betüddelungsbedürfnis haben wie gegenüber Herrn Reuter.


12.04.2023

Maja S., sehen Sie sich mal die Google-Rezensionen seit der Übernahme durch den Sohn an und zwar nicht die überschwänglichen Lobesarien, sondern die gut begründeten kritischen Stimmen: Tolles Ambiente, toller Bootsverleih, aber überteuertes, lieblos zubereitetes Essen, das einem gewissen Anspruch genügen will, es aber leider nicht tut. Allerdings muss man dabei vielleicht unterscheiden zwischen den dort ausgerichteten Privatfeiern und der Abfertigung der Laufkundschaft.

12.04.2023

Zu Wolfgang L.´s "Privatfeiern" und "Laufkundschaft" :

Da erinnere ich mich folgender Publizierung:

"Mit seinem Konzept der zahlreichen Privatveranstaltungen (Hochzeiten,
Betriebsfeiern, Geburtstage) reduzierte Balogh auch während der Saison
den öffentlichen Besuch der Kahnfahrt. Wenn sich also Arno Löb und an-
dere Kahnfahrt-Liebhaber . . . dafür einsetzen, dass die Augsburger Kahn-
fahrt erhalten bleibt, dann sollten sie auch dazu sagen, welche Kahnfahrt
sie meinen. Die der Balogh-Dynastie oder eine Kahnfahrt mit normalen
Öffnungszeiten."
(so in "Die Kahnfahrt versenkt sich selbst" - 24.03. - "daz-augsburg.de" )

Bei den ganzen Diskussionen sollte man nicht aus den Augen verlieren,
ob und wem es um die Kahnfahrt (!) oder eher um ein Restaurant mit
wirtschaftlicher Nutzziehung aus diesem Ambiente geht (möglichst ein
Neubau mit öffentlichen Mitteln - was ich nicht als Aufgabe der Stadt
sehe - zu weiterhin pächtergenehmen Konditionen statt zu investitions-
und Marktlage angemessenen Preisen?)

11.04.2023

Es muss rentabel bleiben. Bei schlechtem Wetter und im Winter kommt niemand. Personal kostet. Versicherungen kosten.
Selbständigkeit muss sich rentieren. Die bisherige Pacht war günstig.

11.04.2023

Der Mann scheint nicht geeignet, eine solche Gaststätte zu führen.

11.04.2023

Mit welchen Argumenten begründen Sie das?

11.04.2023

Also erstens Herr B. kommen regelmäßig auch andere Wirte in den Genuss ausführlichster Berichterstattung man denke nur an die Schwarze Kiste etc. Zweitens kann man diesen Kommentar nun nicht unbedingt als Werbung betrachten. Drittens glaube ich eigentlich nicht, dass die Kahnfahrt extra Werbung braucht - aber das ist nur eine Vermutung meinerseits und viertens verstehe ich nicht, was Herr Balogh so verkehrt gemacht haben soll, dass Herr Hörmann ihn derart mit Kritik überziehen muss. Ist er persönlich enttäuscht, weil er gerne hingegangen wäre und die überraschende Öffnung verpasst hat? Hätte Herr Balogh Herrn Hörmann persönlich einladen sollen?

Kann man doch nachvollziehen, dass es den Wirt umtreibt, dem gutes Geschäft entgeht, der aber nicht weiß, wie er die Auflagen umsetzen soll, sich dann aber denkt, probieren wir es doch in kleinem Rahmen mal aus.

Also ich halte die Kritik an dem Probelauf für komplett überzogen.

Dass sich jetzt all die drauf stürzen, die aus welchem Grund auch immer schon seit Bekanntwerden der Probleme auf dem Pächter rumhacken, ist erwartbar.

Ein Testlauf sei kein guter Stil, weil er zuvor gesagt habe, dass er mit den Auflagen nicht einverstanden sei und deshalb nicht öffnen werde?

11.04.2023

Allein die Berichtersattung in der Vergangenheit, bei der in der Regel meist nur der Pächter zu Wort kam, war fragwürdig. Wie kann er einen "Probelauf" am Ostermontag durchziehen, wenn er doch nicht seine "Lagerstätte" benutzen darf? Mit was und wie hat dann seine Gäste bewirtet? Hatte er jetzt überhaupt eine Genehmigung? Besser wäre es, man nutzt die Kahnfahrt in der Übergangszeit nur zum Bootverleih, sucht einen Investor, welcher evetuell einen zu der der Kahnfahrt passenden Neubau (mit-) finanziert und eröffnet dann den Gastronomiebetrieb, welcher allen sicherheitsrelevanten Anforderungn.entspricht.

11.04.2023

Kein Gastwirt in Augsburg hat derzeit so viel kostenlose Werbung (trotz oder gerade wegen der bekannten Schwierigkeiten) wie Herr Balogh. Dem kommt das gerade recht. Damit müsste mal Schluss sein, gerade auch was die intensive Berichtertstattung in der AZ betrifft.
Das darf doch nicht wahr sein.