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Richtiger Ansatz bei Unterstützung für Biber-Geschädigte

Kommentar Von Ina Marks
23.08.2023

Plus Wegen einer Biberplage kämpft ein Augsburger schon länger um eine Entschädigung. Die neueste Entwicklung ist ein richtiger Schritt.

Die teils emotional aufgeheizten Diskussionen um den Umgang mit Wölfen und Bären in heimischen Gefilden zeigen: Wenn sich Tier und Mensch auf die Pelle rücken, bleiben Probleme mitunter nicht aus. Ein Lied können davon auch Menschen wie Robert Wohlhüter aus dem Augsburger Stadtteil Inningen singen, der Schwierigkeiten mit einem kleineren Nager hat, der große Schäden anrichten kann. Der Biber ist streng geschützt, doch wo bleibt der Schutz für die Menschen vor den Schäden des Nagers? Hier herrschte bislang große Ungerechtigkeit, wie der Inninger Fall zeigte.

Während entsprechende Hilfefonds nur vorgesehen sind, um etwaige Schäden im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu erstatten, haben Privatmenschen das Nachsehen. Dabei gibt es auch hier Fälle, in denen Betroffenen große Schäden durch den Nager entstehen und sie viel Geld aufbringen müssten, um diese zu beseitigen oder Schutzvorkehrungen zu treffen. Wenn die Politik eine Tierart mit einem strengen Schutzstatus versieht, sollte sie auch Vorkehrungen dafür treffen, wenn Menschen in Härtefällen geschützt werden müssen. Dabei darf kein Unterschied zwischen gewerblich oder privat getroffen werden. Insofern ist die aktuelle Unterstützung des bibergeplagten Augsburgers und die Aussicht, künftig einen Härtefallfonds auch für Privatmenschen einzurichten, nur fair.

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