Kein versuchter Totschlag: Verfahren gegen Jugendlichen wird eingestellt
Plus Die Vorwürfe waren heftig: Ein 15-Jähriger sollte laut Anklage einen Mann nach einem Streit in Oberhausen schwer am Kopf verletzt haben. Doch der Prozess endete milde.
Der Jugendliche dürfte einer der jüngsten Menschen gewesen sein, die in Augsburg je wegen eines Tötungsdeliktes angeklagten worden waren. 15 Jahre alt war der Teenager gerade mal, der laut Ermittlungen im vergangenen August einen 52-jährigen Kontrahenten in Oberhausen mit einem Gegenstand schwere Kopfverletzungen zugefügt haben soll. Die Staatsanwaltschaft warf ihm versuchten Totschlag vor, der Jugendliche saß Monate in Untersuchungshaft; vor einigen Wochen startete der Prozess gegen ihn. Angesichts der Vorwürfe stand durchaus eine längere Haftstrafe für den Teenager im Raum. Doch nun kam es anders.
Wie das Landgericht auf Anfrage mitteilt, wurde das Verfahren gegen den Jugendlichen inzwischen vorläufig eingestellt, auch im Hinblick auf die lange Zeit, in der der 15-Jährige (Anwalt: Marco Müller) in Untersuchungshaft gesessen hatte. Eingestellt werden können Verfahren im Jugendstrafrecht, in dem der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht, unter anderem, wenn "eine erzieherische Maßnahme" bereits durchgeführt oder eingeleitet ist oder der "Richter eine Entscheidung durch Urteil für entbehrlich hält und gegen den geständigen Jugendlichen" eine Maßnahme anordnet, wie es im Gesetz heißt. So war es auch in diesem Fall. Der Jugendliche muss laut dem Einstellungsbeschluss verschiedene Weisungen erfüllen; sofern er sie erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Ist doch super, dass sich immer Gründe für ein mildes "Urteil" finden lassen - wenn man lange genug sucht...