Nachbarinnen überfallen: Mann muss nach Mordversuch wieder in Psychiatrie
Plus Bei den Angriffen auf zwei Nachbarinnen in Augsburg befand sich Karl S. laut Gutachterin in einem schuldunfähigen Zustand. Die Opfer leiden bis heute unter den Taten.
Der 64-jährige Karl S. (Name geändert), der zwei Nachbarinnen im September 2021 in der Lindenstraße im Wertachviertel töten wollte, weil es ihm angeblich innere Stimmen befohlen haben, muss wieder auf unbestimmte Dauer in die Psychiatrie. Die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Roland Christiani ordnete gestern am späten Nachmittag nach mehrtägigem Prozess die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Karl S. kann nicht bestraft werden, weil er beide Taten nach Feststellungen des Gerichts in einem schuldunfähigen Zustand begangen hat. Er nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.
Wie mehrfach berichtet, war Karl S. bereits 2014 nach einem Mordversuch in schuldunfähigem Zustand in die Psychiatrie eingewiesen worden. Er hatte seine Lebensgefährtin angeblich "auf Gottes Befehl" töten wollen. 2018 wurde er auf Bewährung wieder in die Freiheit entlassen. Nachdem er trotz gerichtlichen Verbots einige Joints geraucht hatte, griff er am Abend des 23. September 2021 eine Nachbarin an, versuchte sie mit einem Schal zu erdrosseln – was misslang. Kurze Zeit später attackierte er eine andere Nachbarin mit einem Messer. Die Partnerin der Frau konnte den Angreifer überwältigen.
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