Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Justiz: 90-jähriger Kriegsverbrecher soll doch in Haft

Justiz
13.01.2012

90-jähriger Kriegsverbrecher soll doch in Haft

In einer Etagenwohnung in Ingolstadt wohnt Klaas Carel Faber. Der einst zum Tode verurteilte Kriegsverbrecher soll jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt seine lebenslange Haftstrafe in Deutschland absitzen.
3 Bilder
In einer Etagenwohnung in Ingolstadt wohnt Klaas Carel Faber. Der einst zum Tode verurteilte Kriegsverbrecher soll jetzt auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt seine lebenslange Haftstrafe in Deutschland absitzen.
Foto: Hollandse Hoogte/laif

Jahrzehntelang lebte der holländische SS-Mann Klaas Carel Faber unbehelligt in Ingolstadt. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft überraschend doch einen Antrag auf Strafvollzug gestellt.

Er sieht aus wie der nette Rentner von nebenan und verhält sich auch so. Aber dieser alte Mann, der kommende Woche seinen 90. Geburtstag feiert, ist ein mehrfacher Mörder: Klaas Carel Faber.

Sein Name steht auf der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums. Der ehemalige SS-Mann wird seit Jahren aus dem Ausland als einer der meistgesuchten Naziverbrecher verfolgt. Bis jetzt hielt die deutsche Justiz ihre schützende Hand über ihn. Doch nun will die Staatsanwaltschaft Ingolstadt überraschend einen Europäischen Haftbefehl gegen ihn vollstrecken, Faber droht damit die Verbüßung einer lebenslangen Haftstrafe. Der gebürtige Holländer, der in seiner Heimat wegen Beteiligung an der Erschießung von insgesamt 22 Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern zunächst zum Tode verurteilt wurde, ist auch immer wieder eine politische Reizfigur. Viele Anläufe der holländischen Regierung, ihn der gerechten Strafe zuzuführen, sind aber gescheitert.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt auf Strafvollzug kommt nach dem jahrzehntelangen Ringen jetzt wie aus heiterem Himmel. Faber soll seine später von einem holländischen Berufungsgericht in „lebenslänglich“ umgewandelte Strafe absitzen. Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Helmut Walter bestätigte gestern den Strafantrag auf Anfrage unserer Zeitung. Weitere Informationen, wie es zu diesem scheinbaren Gesinnungswandel kommt, gab Walter nicht. Er spricht von neuen Grundlagen, hält sich ansonsten aber bedeckt. Ingolstadts Justiz wird wegen des Falles seit Jahren von den Medien in Holland und Israel heftig attackiert.

Entstanden sein könnten die neuen Grundlagen für eine rechtliche Neubeurteilung durch die Ablehnung eines Antrages der holländischen Justiz auf Strafvollzug. Dieses Ersuchen erreichte die Bundesrepublik im Herbst 2010, wurde aber abgelehnt. Und spätestens da sah es so aus, dass die Akte Klaas Carel Faber für immer geschlossen wird, denn der Fall war damit „juristisch tot“, wie es damals ein Justizsprecher formulierte. Trotzdem erließ Holland einen europäischen Haftbefehl gegen Faber und stellte einen Auslieferungsantrag, der jedoch ebenfalls abgelehnt wurde.

Die gesetzliche Grundlage dafür schuf 1943 Adolf Hitler per „Führer-Erlass“. Demnach wurde allen nichtdeutschen Mitgliedern der Waffen-SS automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft zuerkannt. Dieser sogenannte „Führer-Erlass“ ist 1953 vom Bundesgerichtshof überprüft und als geltendes Recht bestätigt worden. Deshalb konnte Deutschland Faber nie ausliefern.

Im Juni 1947 wurde Klaas Carel Faber mit seinem zwei Jahre älteren Bruder Piet in seiner Heimat vor ein Sondergericht gestellt, beide wurden zum Tod verurteilt und der Bruder später auch hingerichtet. Bereits im Januar 1948 kam es in Holland zur Berufungsverhandlung für Klaas Carel Faber und die Todesstrafe wurde in lebenslange Haft umgewandelt. Die Rettung brachte wohl das letzte Gnadengesuch, das der Bruder vor seiner Hinrichtung formuliert hat. Darin beteuert Piet Faber, sein Bruder habe nicht bei allen Erschießungskommandos selbst geschossen. Klaas Carel Faber gestand in der Berufung immerhin die aktive Beteiligung an der Erschießung von sechs Menschen im Konzentrationslager Westerbork ein.

Während einer Filmvorführung gelang ihm die Flucht

Er kam ins Gefängnis und trat die Strafe an. Doch am zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1952 gelang ihm und fünf anderen Häftlingen während einer Filmvorführung die Flucht. Faber schlug sich nach Deutschland durch und hielt sich zunächst im Ruhrgebiet auf, von den Niederlanden stets verfolgt. Alle juristischen Bemühungen scheiterten. Aber der politische Druck wurde größer: Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat ihre bayerische Kollegin Beate Merk zuletzt mehrfach aufgefordert, die Verfolgung Fabers im Sinne der Holländer in die Wege zu leiten. Da dürfte der Schlüssel liegen, der diesem Fall eine entscheidende Wende gibt.

Über den Antrag der Staatsanwaltschaft entscheidet nun die Vollstreckungskammer am Landgericht Ingolstadt. Damit kommt ein neues Verfahren mit vielen Widerspruchsmöglichkeiten in Gang. Das kann Jahre dauern. Dass Faber tatsächlich ins Gefängnis kommt, ist unwahrscheinlich. Er ist krank und dürfte somit haftunfähig sein. "Kommentar

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.