Karlheinz Schreiber bleibt lieber im Gefängnis
Karlheinz Schreiber zog es am Donnerstag vor, im Gefängnis zu bleiben. Kurz vor Beginn der Verhandlung gegen einen früheren Freund ließ er ausrichten, er komme nicht. Von Holger Sabinsky
Karlheinz Schreiber hätte Donnerstag Mittag die Chance auf einen Ausflug bei schönem Frühherbstwetter gehabt. Doch der wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilte Ex-Lobbyist zog es vor, im Gefängnis zu bleiben.
Am Augsburger Landgericht wurde die Zivilklage eines Münchner Ingenieurs gegen Schreiber verhandelt. Der frühere Spezl will Provisionsanteile aus Airbus-Geschäften mit Kanada. 1976 hatte er mit dem Strauß-Freund Schreiber einen Vertrag abgeschlossen, dass man sich gemeinsam um derartige Geschäfte bemühen will. Die Dokumente existieren tatsächlich. Fürs Erste hat der Kläger einen Anspruch von 310 000 Euro erhoben.
Der Vorsitzende Richter Harald Meyer hatte eigentlich angeordnet, dass Schreiber persönlich erscheinen muss. Doch der 76-Jährige ließ kurz vor Beginn der Verhandlung ausrichten, er komme nicht. Begründung: keine. Richter Meyer überlegte scharf, ob er den Kaufmann aus Kaufering zwangsvorführen lässt. Rechtlich wäre das ohne Weiteres möglich gewesen.
Doch er verzichtete auf diesen Schritt. Vor allem aus einem Grund: Das Gericht hält die Klage nicht für Erfolg versprechend, wie es durchblicken ließ. Die Ansprüche seien verjährt.
So wird Schreiber in dieser Angelegenheit wohl nicht mehr vor Gericht müssen. Die Revision gegen das Strafurteil vom Mai dauere noch viele Monate, sagte Schreibers Anwalt Stefan von Moers. (hogs)
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