Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Kopftuchverbot: Augsburgerin scheitert im Kampf gegen das Kopftuchverbot

Kopftuchverbot
07.03.2018

Augsburgerin scheitert im Kampf gegen das Kopftuchverbot

Jurastudentin Aqilah S. (Mitte) im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die junge Frau hatte dagegen geklagt, dass sie im Referendariat im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen durfte.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Im Streit um das Kopftuchverbot für muslimische Referendarinnen hat am Mittwoch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Es bleibt beim Verbot.

Aqilah S. trägt ein schwarzes Kopftuch, als sie den Gerichtssaal betritt. Die Augsburger Juristin ist Muslima, das Kopftuch trägt sie aus religiöser Überzeugung. Hier, im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, tritt sie als Klägerin gegen den Freistaat auf. Und um das schwarze Kleidungsstück geht es – konkret um die Frage, wann Aqilah S. es in Gerichtssälen tragen darf.

Oder tragen durfte. Bevor sie 2014 ihr Referendariat beginnen konnte, hatte die damals 24-Jährige eine E-Mail des Oberlandesgerichtes erhalten. Im juristischen Vorbereitungsdienst, so stand da drin, dürfe sie bei Auftritten "mit Außenwirkung" kein Kopftuch tragen.

Das hieß im Klartext: Sie durfte während der Ausbildung keine Zeugen in Zivilverfahren vernehmen, im Gegensatz zu anderen Juristen, die ein Referendariat absolvieren. Sie durfte keine Sitzungsdienste der Staatsanwaltschaft übernehmen. Zumindest nicht mit Kopftuch. Es gehe um das "Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung", hieß es.

Eine Entscheidung, die Aqilah S. nicht akzeptieren wollte, zumal sie in den Gesetzen keinen Abschnitt fand, der diese Auflage rechtfertigen würde. Sie fühlte sich diskriminiert und klagte schließlich. Das Augsburger Verwaltungsgericht entschied im Juni 2016: Die Juristin hatte Recht. Eine Rechtsgrundlage, so urteilte das Gericht, habe es für die Auflage nicht gegeben. Die nächste Instanz, der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, sah es am Mittwoch anders als die Augsburger Richter. Der Senat entschied, die Klage abzuweisen.

Kopftuchverbot: Gericht wies Klage ab

Inhaltlich befasste sich das Gericht im Urteil allerdings nicht groß mit der Frage, ob es rechtens gewesen war, Aqilah S. die Auflage zu machen. Es erklärte schon die Klage an sich für unzulässig. Die Begründung dazu lässt sich grob wie folgt zusammenfassen: Am Ende des Vorbereitungsdienstes, als Aqilah S. keine "Auftritte mit Außenwirkung" im Referendariat mehr absolvieren konnte, wurde die Auflage aufgehoben.

Es handele sich also um einen an sich erledigten Streitgegenstand, so das Gericht. Dass damalige Verbot wirke für die Klägerin nicht bis heute fort, es sei kein gravierender Eingriff in ihre Grundrechte, es bestehe keine Gefahr der Wiederholung. Die Bedingungen für eine sogenannte „Fortsetzungsfeststellungsklage“ seien nicht erfüllt. Mit der Auflage sei weder eine Diskriminierung noch eine Herabsetzung der Klägerin verbunden gewesen. Da die Klage bereits unzulässig sei, komme es auf die Frage, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage für die damalige Auflage gab, nicht mehr an, sagte der Vorsitzende Richter des Senats.

Aqilah S. zeigt sich vom Urteil enttäuscht

Aqilah S. hat mittlerweile ihr zweites Staatsexamen abgeschlossen und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Augsburger Universität. Sie zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Das Gericht habe "sich gedrückt", sagte sie. Gegen die Entscheidung könnte sie theoretisch noch Rechtsmittel einreichen, Beschwerde dagegen einlegen, dass die Richter eine Revision des Urteils nicht zuließen. Sie müsse nun mit ihrem Anwalt prüfen, ob man das mache, sagte sie. Während der Verhandlung hatte sie betont, es sei ihr nicht leicht gefallen, zu klagen. Sie habe versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Justizminister Winfried Bausback bezeichnete das Urteil als "erfreulich". Es werde auch künftig keine Rechtsreferendarinnen geben, die bei hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen. Tatsächlich wird in Bayern am 1. April ein neues Gesetz in Kraft treten. Darin ist explizit festgehalten, dass Richter, Staatsanwälte, aber auch Rechtsreferendare "keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen" dürfen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

08.03.2018

>> Sie zeigte sich von dem Urteil enttäuscht. Das Gericht habe "sich gedrückt", sagte sie. <<

Mit diesem Vorwurf legt sie unfreiwillig ihre tatsächliche Absicht offen. Es ging nicht um eine sachliche Entscheidung, sondern sie wollte wohl Kopftuchverbot/Märtyrer oder Kopftucherlaubnis hören.

08.03.2018

Die Christen müßen sich in den muslimischen Ländern an deren Regeln halten, und schon aus Respekt vor anderen Kulturen sollten sich auch Muslime in den christlichen Ländern an deren Regeln halten, aber die Muslime wollen immer nur ihre Regeln überall durchsetzen. Um sich an ihre strengen Regeln zu halten sollten sie eben in ein muslimisches Land gehen.

08.03.2018

Na hoffentlich ist dieses Kasperltheater jetzt ausgestanden...