Landtag stockt Gehälter für Mitarbeiter auf
Künftig wird ein wissenschaftlicher Mitarbeiter pro Abgeordneten bezahlt. Bisher reichte das Budget nur für eine Zwei-Drittel-Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters.
Die bayerischen Landtagsabgeordneten haben künftig mehr Geld für ihre Mitarbeiter zur Verfügung. Statt bisher rund 92.000 Euro können sie für Sekretariat und wissenschaftliche Mitarbeiter ab 1. Januar 2015 rund 116.000 Euro pro Jahr ausgeben. So sieht es der Haushaltsentwurf der Staatsregierung vor, der bei der Kabinettsklausur am Tegernsee beschlossen wurde.
Alle Fraktionen des Landtags hatten zuvor um diese Erhöhung gebeten. Die Aufstockung ermöglicht es jedem Abgeordneten, einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Vollzeit zu beschäftigen. Bisher reichte das Budget nur für eine Stelle im Sekretariat und eine Zwei-Drittel-Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter. Zum Vergleich: Bundestagsabgeordneten stehen für ihre Mitarbeiter rund 192.000 Euro pro Jahr zur Verfügung und sie können den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags nutzen – eine Einrichtung, die es im Landtag nicht gibt.
Die Erhöhung wurde durch die Verwandtenaffäre verzögert
Der Wunsch, die Qualität der Arbeit des Landtags zu verbessern und dem Parlament damit auch mehr Gewicht gegenüber der Staatsregierung zu geben, bestand schon länger. Seine Realisierung aber wurde zuletzt durch die Verwandtenaffäre verzögert. Dabei war die Mitarbeiterentschädigung, wie mehrfach berichtet, in Verruf geraten, weil mehrere Abgeordnete und Regierungsmitglieder ihre Ehepartner oder andere nahe Verwandte in ihren Abgeordnetenbüros beschäftigt hatten. Diese heftig kritisierten Beschäftigungsverhältnisse, die zum Teil auf einer Ausnahmeregelung beruhten, in Einzelfällen aber auch unzulässig waren, wurden mit der Reform des Abgeordnetenrechts beendet.
Die vier Fraktionen im neu gewählten Landtag nutzten jetzt die erste Möglichkeit, die Mitarbeiterentschädigung aufzustocken. Die Erhöhung soll mit der Verabschiedung des Doppelhaushalts für die Jahre 2015/2016 in Kraft treten. Nachdem sich alle einig sind, gilt der Beschluss nur noch als Formsache.
Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt direkt vom Landtagsamt und nicht vom Abgeordneten
Begründet wird die Aufstockung mit der Ausweitung der Aufgaben der Abgeordneten. Sie seien nicht mehr nur für Gesetzgebung und Kontrolle der Regierung zuständig, sondern „zu einer Art Bürgeranwalt und Ombudsmann“ geworden. Die Nähe zum Bürger werde laut einer aktuellen Umfrage als zentrale Aufgabe gesehen. „Um dieser Aufgabe zeitnah und umfassend nachzukommen, bedarf es einer angemessenen Mitarbeiterausstattung“, heißt es in einer Mitteilung des Landtags. Außerdem würden insbesondere die Oppositionsfraktionen gestärkt, „die unabhängig vom Sachverstand in den Staatsministerien ihre Strategien entwickeln können müssen“.
Im Vergleich zur bisherigen Praxis gibt es einen wichtigen Unterschied: Die Mitarbeiter erhalten ihr Gehalt nicht mehr von ihrem Abgeordneten, der formal ihr Arbeitgeber bleibt, sondern unmittelbar vom Landtagsamt. Mit dieser Neuregelung soll möglichem Missbrauch vorgebeugt werden.
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