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09.03.2005

Bayern geht gegen Neonazis vor

An den bayerischen KZ-Gedenkstätten in Dachau und Flossenbürg sind künftig jegliche Neonazi-Aufmärsche verboten. Das bestätigte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums gegenüber unserer Zeitung. Sie gehören neben dem Holocaust-Mahnmal in Berlin zu den historisch sensiblen Orten, an denen künftig das verschärfte Versammlungsrecht greift.

Bayerns Innenminister Günther Beckstein begrüßte die Einigung beim Versammlungs- und Strafrecht. "Der Kompromiss zwischen Regierung und Opposition ist ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Beckstein. Entgegen der ursprünglichen Gesetzesfassung, die nur das Holocaust-Mahnmal in Berlin als Ort genannt hatte, an dem Neonazi-Aufmärsche verboten werden sollen, können jetzt die Bundesländer per Landesgesetz weitere Orte festlegen. Die Verbote sollen für Demonstrationen gelten, die die Würde der Nazi-Opfer zu beeinträchtigen drohen.

Durch eine Verschärfung des so genannten Volksverhetzungs-Paragrafen könnten zudem die alljährlichen Aufmärsche von Neonazis zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im bayerischen Wunsiedel verboten werden. Hier wird jeder bestraft, der "öffentlich oder in Versammlungen den öffentlichen Frieden in einer der Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt". Versammlungen auf dem Reichsparteitags-Gelände in Nürnberg oder das Traditionstreffen der Gebirgsjäger in Mittenwald müssen von Fall zu Fall geprüft werden.

Beckstein räumte ein, die ursprüngliche Fassung der Bundesminister Schily und Zypries favorisiert zu haben, in der auch die Verharmlosung der NS-Gewaltherrschaft strafbar gewesen wäre. Diese Formulierung war während der Diskussion um das vor allem in den Reihen der Koalition umstrittene Gesetz als zu "schwammig" abgelehnt worden.

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