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Urteil
08.04.2011

Bofrost-Gründer verliert - Berechtigtes Interesse an seinem Vermögen

Aus dem Gerichtssaal. (Symbolbild)
Foto: dpa

Über Geld spricht man doch - Das Landgericht weist Klage des Bofrost-Gründers gegen Reichen-Liste ab. Grund: Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an großen Vermögen.

Ranglisten der reichsten Deutschen dürfen vorerst weiter veröffentlicht werden. Das Landgericht München I hat die Klage des Bofrost-Gründers Josef Boquoi gegen die Nennung seines Namens und seines Vermögens im Manager Magazin abgewiesen. Die Begründung der Richter der 9. Zivilkammer lautet: Es gebe ein berechtigtes öffentliches Interesse an Vermögen, die mehrere Hundert Millionen oder gar Milliarden Euro umfassten.

Doch der Rechtsstreit um die Frage, wie viel Medien über die Vermögensverhältnisse der reichsten Deutschen verraten dürfen, wird weitergehen. Der Anwalt des Bofrost-Gründers, Christian Schertz, hatte angekündigt, er wolle durch alle Instanzen gehen und eine Grundsatzentscheidung herbeiführen. Zunächst wäre in diesem Fall das Oberlandesgericht zuständig.

Anwalt Schertz hatte argumentiert, ein Privatmann müsse es nicht dulden, in so einer öffentlichen Hitparade aufzutauchen. Außerdem sei die genannte Vermögenssumme falsch. Der Vorsitzende Richter Thomas Steiner sagte, die geschätzten Summen in solchen Listen müssten natürlich stimmen. Einen vergleichbaren Fall hat es in Deutschland noch nicht gegeben. Ein Grundsatzurteil kann nach Einschätzung von Juristen auch Auswirkungen auf die Veröffentlichung anderer Ranglisten haben.

Der Medienanwalt Ralf Höcker, bekannt durch seine Arbeit für Heidi Klum, Felix Magath oder Jörg Kachelmann, ist der Ansicht, dass es kein öffentliches Informations-Interesse daran gibt, wie viel Menschen verdienen. Solche Ranglisten befriedigten nur die Neugier. Höcker betont, dass durch eine Veröffentlichung eine erhebliche Gefährdung für die Betroffenen und deren Familien entstehe. Und selbst wenn es einen öffentlichen Diskurs über hohes Vermögen gebe: „Davon finden sie in den Listen aber nichts.“

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