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Staatsanwalt im Gericht getötet
12.01.2012

Dachau: Tat wäre wohl nicht zu verhindern gewesen

Ein Blumegesteck liegt am Donnerstag (12.01.2012) vor dem Eingang des Amtsgerichts in Dachau.
8 Bilder
Ein Blumegesteck liegt am Donnerstag (12.01.2012) vor dem Eingang des Amtsgerichts in Dachau.
Foto: Andreas Gebert

Der 54-Jährige, der am Mittwoch den Staatsanwalt erschossen hat, schweigt. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass die Schüsse geplant waren. Jetzt ist die Sicherheitsdebatte entfacht.

Der Schock sitzt tief. Am Tag nach den tödlichen Schüssen auf einen Staatsanwalt im Amtsgericht Dachau sind die Verantwortlichen der bayerischen Justiz erschüttert. "Es ist ein unglaublicher Vorgang, der sich hier ereignet hat", sagt  Generalstaatsanwalt Christoph Strötz. Der Erschossene war erst 31 Jahre alt, ein Prädikatsjurist mit Aussicht auf eine glänzende  Karriere. Und der Täter?

Er scheint die Justiz für seine Probleme  verantwortlich zu machen. Selbst Befürworter schärferer  Sicherheitsmaßnahmen in Gerichten gehen aber davon aus, dass die unfassbare Tat nicht zu verhindern war.

Rudolf U. schweigt am Tag nach seiner Festnahme. Er war noch im  Gerichtssaal festgenommen worden. Dort hatte er zunächst auf den  Richter gezielt, der ihn wegen des Vorenthaltens von 44.000 Euro an  Sozialbeiträgen zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt hatte. Nachdem er diesen verfehlt hatte, traf der 54-Jährige den  Staatsanwalt tödlich. Am Donnerstag sollte dem Mann deshalb wegen Mordes und versuchten Mordes der Haftbefehl eröffnet werden.

Dachau: Der Schütze war verbittert

Ob U. noch weiter geschossen hätte, wenn er nicht überwältigt  worden wäre, konnten die Ermittler zunächst nicht sagen. Hinweise auf einen womöglich verhinderten Amoklauf gebe es bisher aber  nicht, sagt Andrea Titz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München  II. Zwei Zollbeamte, die als Zeugen im Gericht waren, hatten den  offenbar wegen seiner Insolvenz und gesundheitlichen Beeinträchtigungen nach einem Schlaganfall verbitterten Unternehmer überwältigt.

Doch obwohl U. die Aussage verweigert, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass die Schüsse geplant waren. Titz  sagt, dass U. die Pistole mit ins Gericht gebracht habe, lasse den  Rückschluss zu, dass er sie in der Absicht zu schießen dabei hatte.  Schon im Gerichtssaal verhielt sich U. auffällig. Er stritt sich  lautstark mit seiner eigenen Verteidigerin - doch auch darin sah  niemand einen Anlass, den Mann zu durchsuchen.

Der Angeklagte brachte seine Waffe problemlos ins Gericht

Der in mehreren Medien als auffällig aggressiv beschriebene Mann konnte seine Waffe problemlos in das Gericht mitbringen. Im benachbarten München, wo im Justizzentrum stets schärfste Sicherheitsvorkehrungen gelten, hätte er das nicht geschafft. Doch  spricht das für ein Versagen der Justizbehörden?

Im Freistaat gibt es 215 Justizgebäude. Doch nur in München, Augsburg, Nürnberg und Würzburg gehört das Durchleuchten wie an  Flughäfen zum Sicherheitsstandard. Und das, obwohl es schon 2009  einen blutigen Zwischenfall in einem bayerischen Gericht gegeben  hatte. Damals hatte ein Mann in Landshut nach einem Erbstreit seine  Schwägerin und dann sich selbst erschossen.

Gericht: Es wird nur im Einzelfall scharf kontrolliert

. Doch auch danach wird an fast  allen Gerichten nur im Einzelfall besonders scharf kontrolliert -  in "kleinen" Verfahren wie dem Dachauer nicht. Gerichte könnten  nicht zu einer "Trutzburg" ausgebaut werden, weil sonst der Zugang  der Öffentlichkeit nicht gesichert sei, sagt Merk.

Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Deutschen  Justizgewerkschaft, Siegfried Rauhöft, kritisiert dagegen die  Sicherheitsstandards in den deutschen Gerichten. Solch ein Fall wie  in Dachau sei zwar nicht alltäglich - "aber schon fast  alljährlich". Immer wieder komme es zu Gewalt in Gerichten, klagt  Rauhöft. Er appelliert deshalb bundesweit an die zuständigen  Minister, zumindest die Justizbeamten in den Gerichten besser auszubilden, damit diese ein besseres Auge für möglicherweise  gefährliche Täter entwickeln.

Rauhöft sieht allerdings trotz seiner Kritik keine Möglichkeit,  sowohl vom Personalaufwand als auch von der Technik her an allen  Gerichten in Deutschland Sicherheitsschleusen einzuführen. "Es  liegt am Geld." Deshalb zieht er für die Tat des Einzelgängers  Rudolf U. ein bitteres Fazit. "Das wäre wahrscheinlich nicht zu  verhindern gewesen." AZ, afp

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