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03.07.2018

Darum klagen die Naturschützer

Riedberger Horn beschäftigt die Justiz

Der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz haben beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof die Klagebegründung gegen die Änderung des Alpenplans am Riedberger Horn im Oberallgäu eingereicht. Das teilten Vertreter der Verbände gestern mit.

Die bayerische Staatsregierung hatte das Gebiet aus der Schutzzone C des Alpenplans in die Schutzzone B herabgestuft. Hintergrund war, dass die dortigen Skigebiete Grasgehren und Balderschwang durch eine Skischaukel miteinander verbunden werden sollten. In der Schutzzone C des Alpenplans sind Seilbahnen, Lifte und Skiabfahrten verboten. Obwohl Ministerpräsident Markus Söder das vorläufige Aus des Projekts verkündet hatte, sei eine Bebauung des Gebiets theoretisch weiterhin möglich, argumentieren die Kläger. „Nur wenn die Alpenplanänderung rückgängig gemacht wird, kann es einen dauerhaften Schutz für das Riedberger Horn geben“, sagt Richard Mergner, der Landesvorsitzende des Bund Naturschutz.

Die Klage fußt auf zwei Punkten: Aus Sicht der Kläger hat das Heimatministerium die Änderung des Alpenplans nicht neutral geprüft, vielmehr sei das Ergebnis bereits im Vornherein festgestanden. So habe das Heimatministerium etwa das Landwirtschaftsministerium aufgefordert, in einer Stellungnahme die alpwirtschaftlichen Belange gegenüber den forstwirtschaftlichen herauszustellen. „Aus forstwirtschaftlicher Sicht waren nämlich Zweifel an dem Projekt laut geworden, während sich die betroffene Alpgenossenschaft einen wirtschaftlichen Vorteil erhoffte“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bund Naturschutz. Außerdem verstößt eine Bebauung am Riedberger Horn aus Sicht der Kläger gegen die Alpenkonvention. Dieser von acht Staaten ratifizierte Vertrag schützt die nachhaltige Entwicklung in den Bergen. Demnach dürfen in labilen Gebieten, wozu laut einem Gutachten auch das Riedberger Horn zählt, keine Baugenehmigungen für Skipisten erteilt werden.

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