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Flughafen München
21.12.2011

Gericht schlägt Verzicht auf Startbahn-Bau vor

Mit einer neuen, 4000 Meter langen Piste soll die Kapazität am Münchner Flughafen von stündlich 90 auf 120 Starts und Landungen steigen.
Foto: Foto: Archiv

Im Streit um die geplante dritte Startbahn am Münchner Flughafen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einen vorläufigen Verzicht auf einen Baubeginn vorgeschlagen.

In diesem Fall würde der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) zwei von Startbahngegnern in die Wege geleitete Eilverfahren gegen die Flughafen München GmbH (FMG) aussetzen, sagte eine VGH-Sprecherin am Dienstag in München. Der Bund Naturschutz (BN) als einer der beiden Kläger wertete den Vorschlag des Gerichts als ersten Erfolg. Die nächsten zwei Jahre würden am Flughafen keine Bagger rollen, meinte BN-Landesbeauftrager Richard Mergner.

Der Planfeststellungsbeschluss zum Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München ist nach Ansicht des Bund Naturschutz rechtswidrig. Unter anderem stütze sich das Papier auf "fragwürdige Prognosen", in denen der Bedarf für die zusätzliche Startbahn künstlich hochgerechnet worden sei, sagte der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner am Dienstag in München.

Der BN hatte bereits im November gemeinsam mit mehreren betroffenen Kommunen Klage gegen den Ausbau des Flughafens eingereicht. dpa/dapd

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