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  3. Flughafen München: Startbahn-Gegner erreichen nächstes Etappenziel

Flughafen München
15.02.2012

Startbahn-Gegner erreichen nächstes Etappenziel

Eine dritte Startbahn für den Münchner Flughafen? Darüber streiten Gegner und Befürworter des Großprojekts.
Foto: dpa

Sie wollen die dritte Startbahn am Flughafen München verhindern: Die Gegner des Projekt haben jetzt ein weiteres Etappenziel des Bürgerbegehrens erreicht.

Die Gegner der dritten Startbahn in München sehen keinen Bedarf für die dritte Piste und kritisieren die Baupläne als falsches Signal für Klima und Umwelt. Airport-Anwohner fürchten außerdem eine massive zusätzliche Lärmbelastung.

Die nötigen 34.000 Unterschriften zum Bürgerbegehren seien erreicht, bis Montag sollen wahrscheinlich 35 000 Unterschriften zusammenkommen, erklärte Grünen-Sprecher Alex Burger am Mittwoch. Wegen möglicher Dopplungen oder ungültiger Unterschriften wollen die Startbahngegner mehr als die Mindestzahl vorlegen und noch bis zum Wochenende sammeln. "Wir gehen davon aus, dass wir am Montag den Schluss der Sammlung verkünden können."

Stadt München muss Unterschriften prüfen

Die Stadt muss dann die Unterschriften prüfen. Binnen vier Wochen nach Einreichung der Unterschriften muss der Stadtrat formal über das Bürgerbegehren entscheiden. Es wird voraussichtlich am 17. Juni zusammen mit einem Ratsbegehren zum gleichen Thema stattfinden. Die Gegner haben signalisiert, dass sie nichts gegen diesen Termin einzuwenden hätten, den der Stadtrat Anfang Februar für das Ratsbegehren festgelegt hatte.

Abstimmung über Startbahn wohl am 17. Juni 2012

Bei der Abstimmung werden die Münchner deshalb über eine Fragestellung des Stadtrats und eine Frage der Gegner abstimmen. Auf eine gemeinsame Frage konnten sich beide Seiten nicht einigen. Zudem wird es eine Stichfrage geben - für den Fall, dass die beiden Fragen kein eindeutiges Ergebnis bringen.

Die Flughafen-Gesellschaft argumentiert, der Ausbau sei nötig, weil die Nachfrage nach zusätzlichen Flügen in den Hauptverkehrszeiten schon jetzt die Kapazität übersteige.  dpa

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