München: Prozess um einen Hund
Eigentlich sollte der kleine Hund nach dem Tod von Frauchen bei einer Bekannten wohnen. Die bekam auch Geld dafür. Doch dann rückte Herrchen den Hund nicht raus. Das Münchner Amtsgericht fällte eine Entscheidung.
Eigentlich sollte der kleine Hund nach dem Tod von Frauchen bei einer Bekannten wohnen. Die bekam auch Geld dafür. Doch dann rückte Herrchen den Hund nicht raus. Das Münchner Amtsgericht fällte eine Entscheidung.
Sie wollte doch nur, dass es ihrer Hündin gut geht, wenn Frauchen einmal nicht mehr lebt. Doch die Fürsorge einer Hundebesitzerin hat zu einem Prozess vor dem Amtsgericht München geführt. Im Jahr 2001 verfügte die damals 60-Jährige, dass eine Bekannte sich um ihre Jack-Russel-Hündin kümmern sollte, wenn sie einmal nicht mehr ist. Dafür sollte die Freundin auch 100 000 D-Mark bekommen, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Als die Hundebesitzerin acht Jahre später starb, weigerte sich ihr Ehemann, die Hündin herauszugeben. Er sei nicht mehr berufstätig und könne sich nun selbst um das Tier kümmern. Seit der Testamentserstellung habe sich die Situation erheblich geändert. Er versorge die Hündin seit vier Jahren und auch sie sei älter geworden und habe sich an ihn als Bezugsperson gewöhnt. Die Bekannte seiner Frau dagegen sei inzwischen gehbehindert und könne kaum noch mit dem Hund Gassi gehen. Die Freundin konterte, der Ehemann habe den Hund nicht gewollt und gar als "Köter" beschimpft. Sie zog vor Gericht.
In der Hauptverhandlung konnte die zuständige Richterin Klägerin und Beklagten allerdings davon überzeugen, "dass es zum Wohl der Hündin besser sei, sich doch zu einigen", wie das Gericht mitteilte. Die Klägerin verzichtete auf den Jack Russel, der Beklagte zahlte ihr 20.000 Euro. Das Amtsgericht riet, alte Testamente regelmäßig zu überprüfen. Sollte sich der letzte Wille geändert haben, sollte man dieses auch dokumentieren. dpa/lby
Die Diskussion ist geschlossen.