Freie Bahn für den Allgäu Aiport
Als Vorsitzender Richter Dr. Stefan Paetow das Urteil verkündet, sind fast alle der ursprünglich rund 40 Prozessbeobachter aus dem Unterallgäu längst auf dem Heimweg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat lange beraten, jetzt verkündet Paetow: "Die Revision der Kläger wird zurückgewiesen."
Von Helmut Kustermann
Leipzig/Memmingen Als Vorsitzender Richter Dr. Stefan Paetow am Donnerstag gegen 18 Uhr das Urteil verkündet, sind fast alle der ursprünglich rund 40 Prozessbeobachter aus dem Unterallgäu längst auf dem Heimweg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig hat lange beraten, jetzt verkündet Paetow: "Die Revision der Kläger wird zurück gewiesen."
Historische Entscheidung
Was aus dem Mund des Richters ganz nüchtern klingt, ist nichts weniger als eine historische Entscheidung für die Fliegerei in Schwaben. Der Rechtsstreit um den Flughafen Memmingen ist beendet, die private Betreiberfirma Allgäu Airport hat die letzte juristische Hürde genommen.
Bei der gestrigen Verhandlung in Leipzig hatte Paetow betont, dass eine Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) laut EU-Recht beim Neubau von Flughäfen Pflicht sei. Das Memminger Projekt könne man nicht mit einem neuen Vorhaben gleichsetzen, sagte der Anwalt des Luftamts, das die Flughafen-Genehmigung erteilt hatte: Der Flugplatz sei "in wesentlichen Teilen" nicht verändert worden.
Ein Rechtsvertreter der Flughafen-Betreiberfirma Allgäu Airport fügte hinzu, dass man in Sachen UVP ein Gutachten eingeholt habe. Ergebnis: Eine solche Prüfung sei nicht notwendig. Er könne nicht erkennen, dass das Luftamt im Genehmigungsverfahren bestimmte Aspekte nicht berücksichtigt habe, so der Anwalt der Behörde.
"Wann, wenn nicht hier, ist eine UVP notwendig?", fragten dagegen Anwälte der Kläger. Schließlich sei man beim Flugbetrieb "von einer kleinen in eine große Kategorie gewechselt". Der Airport in Memmingen sei der drittgrößte Verkehrsflughafen in Bayern, wo im Gegensatz zum früheren Militär-Standort auch an den Wochenenden geflogen werde. Ein Klägeranwalt sagte, dass das Einfordern einer UVP zur Folge haben sollte, die Flughafen-Genehmigung aufzuheben oder auszusetzen. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs "leidet an Rechtsfehlern", fasste er seinen Standpunkt zusammen.
Das BVG argumentierte in seiner Urteilsbegründung, dass eine Umwelt-Verträglichkeitsprüfung eigentlich notwendig gewesen wäre. Doch es betonte auch, dass das Luftamt im Genehmigungsverfahren zu keinem anderen Ergebnis gekommen wäre, wenn es eine solche Prüfung gegeben hätte.
Die Diskussion ist geschlossen.