Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Freilassung am Sonntag: München: Westparkmörder soll abgeschoben werden

Freilassung am Sonntag
13.01.2012

München: Westparkmörder soll abgeschoben werden

Der sogenannte Westparkmörder kommt Mitte Januar auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte nach Angaben vom Dienstag in letzter Instanz einen Antrag ab, den 36 Jahre alten Mann nach Ablauf seiner jüngsten Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.

Der sogenannte Münchner Westparkmörder kommt am Sonntag frei. Er soll in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden.

Der sogenannte kommt am Sonntag, 15. Januar, frei. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte vor kurzem in letzter Instanz einen Antrag ab, den 36 Jahre alten Mann nach Ablauf seiner jüngsten Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.

Er soll direkt in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden - die Bundesrepublik Deutschland darf er dann nicht mehr betreten. Der 36-Jährige hatte im Oktober 1993 im Münchner Westpark einen Jogger aus Mordlust mit zahlreichen Messerstichen getötet.

Dafür wurde er nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Haftzeit wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft in vorläufiger Sicherungsverwahrung  untergebracht.

Der Westparkmörder hatte eine Richterin als Hure beschimpft

Eine Strafkammer des Münchner Landgerichts lehnte diese Maßregel jedoch nach mehrmonatigem Prozess ab. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch unverzüglich einen neuen Haftbefehl, weil der Mann während der Verhandlung eine Richterin als Hure  beschimpft hatte. Für diese Beleidigung sprach das Münchner Amtsgericht eine Strafe von drei Monaten aus, die an diesem Sonntag verbüßt ist.

Der Antrag, den Mann in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, war vom Leiter des Münchner Gefängnisses eingereicht worden. Der Antrag hätte jedoch nur Erfolg gehabt, wenn sich der 36-Jährige in Sicherungsverwahrung befunden hätte, begründete das OLG in seiner Entscheidung. Der Mann sei aber in Strafhaft gewesen. dpa-lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.