München: Westparkmörder soll abgeschoben werden
Der sogenannte Münchner Westparkmörder kommt am Sonntag frei. Er soll in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden.
Der sogenannte kommt am Sonntag, 15. Januar, frei. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte vor kurzem in letzter Instanz einen Antrag ab, den 36 Jahre alten Mann nach Ablauf seiner jüngsten Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.
Er soll direkt in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden - die Bundesrepublik Deutschland darf er dann nicht mehr betreten. Der 36-Jährige hatte im Oktober 1993 im Münchner Westpark einen Jogger aus Mordlust mit zahlreichen Messerstichen getötet.
Dafür wurde er nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Verbüßung der Haftzeit wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft in vorläufiger Sicherungsverwahrung untergebracht.
Der Westparkmörder hatte eine Richterin als Hure beschimpft
Eine Strafkammer des Münchner Landgerichts lehnte diese Maßregel jedoch nach mehrmonatigem Prozess ab. Die Staatsanwaltschaft erwirkte jedoch unverzüglich einen neuen Haftbefehl, weil der Mann während der Verhandlung eine Richterin als Hure beschimpft hatte. Für diese Beleidigung sprach das Münchner Amtsgericht eine Strafe von drei Monaten aus, die an diesem Sonntag verbüßt ist.
Der Antrag, den Mann in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen, war vom Leiter des Münchner Gefängnisses eingereicht worden. Der Antrag hätte jedoch nur Erfolg gehabt, wenn sich der 36-Jährige in Sicherungsverwahrung befunden hätte, begründete das OLG in seiner Entscheidung. Der Mann sei aber in Strafhaft gewesen. dpa-lby
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