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Giftmord-Prozess
05.11.2007

Mit Sonnenbrille vor Gericht: Verlobter von Tanja E. als Zeuge

Am Montag wurde der Giftmordprozess am Landgericht Augsburg fortgesetzt. Im Mittelpunkt der Verhandlung standen die Finanzen der Familie E. und die Aussage des neuen Verlobten der Angeklagten.

Von Stefan Krog

Augsburg - Am Montag wurde der Giftmordprozess am Landgericht Augsburg fortgesetzt. An diesem Verhandlungstag soll es vor allem um die finanzielle Situation der Familie E. gehen. Doch der erste vernommene Zeuge, der Verlobte von Tanja E., verweigerte die Aussage. Einzig die Ernsthaftigkeit der Verlobung beteuerte der 40-Jährige vor Gericht.

Weil der Mann und Tanja E. sich heuer im April verlobt hatten, konnte er sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, wie es auch Verwandten zusteht. Und so schwieg der 40-Jährige, der mit Sonnenbrille erschien, im Gerichtssaal. Gerade deshalb aber interessierten sich die Richter für die Umstände und vor allem die Gültigkeit der Verlobung: Denn Tanja E. machte nach Informationen unserer Zeitung aus der U-Haft heraus einen Verlobungs-Antrag. Die Verlobung fand dann Anfang April im Besuchsraum im Aichacher Frauengefägnis unter den Augen eines Kripo-Beamten statt.

Kennengelernt haben sich Tanja E. und der Witwer vor einigen Jahren über ihre Kinder, die gleichzeitig im Kindergarten waren. Auch wenn Tanja E. viel Zeit mit dem Mann verbrachte, zogen sie nicht zusammen. Eine Zeugin sprach von verworrenen Beziehungen. Zu seinem Verhältnis zur Angeklagten befragt sagte der 40-Jährige dann doch etwas: "Ich habe das getan, um zu zeigen, dass ich zu ihr stehe." Von einer "Scheinverlobung" könne also nicht die Rede sein. Zur Tat jedoch machte er keine Angaben.

Im Laufe des Tages sagten noch mehrere Zeugen vor dem Landgericht aus. Hauptinteresse der Vernehmung: die finanzielle Situation in der Familie E. Die Staatsanwaltschaft vermutet derzeit, dass Geld das Motiv für Tanja E. war, die sie als treibende Kraft ansieht. Denn laut Anklage hätte Tanja E. im Fall einer Scheidung allenfalls 6750 Euro aus dem Verkauf der Doppelhaushälfte in Königsbrunn erhalten. Hinzu wäre noch ein Unterhaltsanspruch von mehreren hundert Euro monatlich gekommen. Im Falle eines Todes durch Krankheit bei ihrem Ehemann allerdings, wie er laut Anklage vorgetäuscht werden sollte, hätte Tanja E. ein Erbteil in Höhe von 147.000 Euro zugestanden, so die Ermittlungen. Hinzu gekommen wäre eine Witwenrente.

Die Frau wird deshalb gemeinsam mit ihrem Ex-Freund beschuldigt, im Januar ihren damaligen Ehemann aus Habgier betäubt und mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt zu haben. Danach sollen sie einen Notfall vorgetäuscht haben. Doch die 31-Jährige ausgebildete Sanitäterin bestreitet eine Tatbeteiligung. Anders ihr 32-jähriger Ex-Freund, der die Tat gestand. Er habe in Abhängigkeit und auf Veranlassung seiner damaligen Geliebten gehandelt. Die Narkosemittel habe er als früherer Rettungssanitäter bei einem befreundeten Sanitäter besorgt.

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