Jugendleiter wegen Missbrauchs verurteilt
Er hat sich langsam das Vertrauen erschlichen und dieses dann schamlos ausgenutzt: Wegen sexuellen Missbrauchs eines Zehnjährigen ist ein ehemaliger Jugendgruppenleiter des Roten Kreuzes gestern vor dem Neuburger Amtsgericht zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bub im Jahr 1997 mindestens drei Mal von seinem Gruppenleiter sexuell missbraucht worden war. "Sie haben sich den Jungen langsam gefügig gemacht", sagte Richter Gerhard Reicherl in seiner Urteilsverkündigung. Angefangen hatte alles in einem Zeltlager in Langenbruck. Dort vergriff sich der heute 31-jährige Betreuer aus Manching erstmals an dem Buben. In einem Zeitraum von mindestens neun Monaten kam es dann immer wieder zu Übergriffen. Schließlich zwang der Manchinger den damals Zehnjährigen in seiner Wohnung zu Oralverkehr.
Richter Reicherl warf dem Verurteilten vor, keinerlei Einsicht zu zeigen. Im Gegenteil: "Ich gehe davon aus, dass Sie sich nach der Verbüßung der Strafe wohl wieder an Kindern vergehen." Ein ärztliches Gutachten hatte dem Manchinger eine überdurchschnittliche Intelligenz und eine zwanghaft paranoide Persönlichkeit bescheinigt. Der 31-Jährige hatte sich nach außen als sozial engagierter Mann gezeigt.
Bereits im Sommer 2005 und im Herbst 2006 hatte sich der 31-Jährige an drei Buben im Alter zwischen sechs und sieben Jahren vergangen. Er gestand die Taten und wurde im vergangenen Dezember zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt. Als das Opfer - mittlerweile 21 Jahre - von diesem Urteil in der Zeitung las, brach er sein Schweigen und erstattete im Juli dieses Jahres Anzeige.
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