Kein Grund für Einstellung des Strauß-Prozesses
Augsburg (lb). Im Strafprozess gegen Max Strauß sieht das Landgericht Augsburg keinen Grund für eine Einstellung des Verfahrens. Das mögliche Verwertungsverbot für Schweizer Konto-Unterlagen des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber stelle kein gravierendes Verfahrenshindernis dar, stellte die 9. Strafkammer in einer vom Vorsitzenden Richter Manfred Prexl (Bild) verlesenen Stellungnahme klar.
Von unserem Redakteur Holger Sabinsky, Augsburg
So ist das meist am zweiten Prozesstag: Die ersten großen Auftritte sind vorbei, der Medienauftrieb hat deutlich nachgelassen. Das harte juristische Alltagsgeschäft beginnt für die Beteiligten. Doch gerade im Augsburger Steuer-Prozess gegen Max Strauß können juristische Detailfragen alles entscheiden. Es bleibt also spannend.
Der Angeklagte selbst sieht das anscheinend anders: Fast den ganzen Mittwochvormittag verbringt Max Strauß mit seinem Handy. Er tippt Texte ein, schickt offensichtlich Nachrichten - und empfängt welche: Ab und zu lässt das Mobiltelefon einen Ton vernehmen. So recht kümmert das aber niemanden - auch keinen der Richter.
Was der Angeklagte an sich vorüberziehen lässt: Die 9. Strafkammer hat eine Entscheidung über die umstrittene Verwendung von Kontoauszügen aus der Schweiz als Beweismittel auf unbestimmte Zeit vertagt. Zudem stellte der Vorsitzende Richter Manfred Prexl klar, dass das juristische Tauziehen um die Verwertung der Schweizer Unterlagen kein Prozesshindernis für den Fall Strauß sei.
Die Bankunterlagen hatten in mehreren vorangegangenen Prozessen im "Schreiber-Komplex" als Beweismittel gedient. Das Schweizer Bundesamt für Justiz hat aber vor Kurzem überraschend verlangt, dass die Kontobelege nicht in einfachen Steuerhinterziehungsverfahren benutzt werden. Denn die Schweiz gewährt in solchen Fällen keine Rechtshilfe.
Nach Informationen unserer Zeitung glühen hinter den Kulissen die Drähte zwischen den Justizbehörden in Berlin, München und Bern. Eine einvernehmliche Lösung soll gefunden werden. Zwar liegt die letzte Entscheidung bei der 9. Strafkammer, wenn es aber bei der unterschiedlichen Bewertung durch die deutsche und die Schweizer Justiz bleibt, betrete man "juristisches Neuland", so Richter Prexl.
Auch sonst drehte sich am zweiten Prozesstag alles um die Schweiz. Verlesen wurden Prozessakten. Daraus ging klar hervor, dass der Kauferinger Lobbyist Karlheinz Schreiber mehrfach mit Beschwerden gegen die Beschlagnahme seiner Kontounterlagen in der Schweiz gescheitert war. Die Behörden gingen davon aus, dass ein millionenschwerer Steuerbetrug vorliegt und erklärten, dass die Unterlagen gegen alle verwendet werden dürften, die an Schreibers mutmaßlichem Betrug mithilfe eines Systems von Tarnkonten und -firmen mitgewirkt hätten.
Schreibers Provisionszahlungen im Zusammenhang mit internationalen Panzer- und Airbusgeschäften sind auch Ausgangspunkt für den Strauß-Prozess. Der 47-jährige Politikersohn soll 2,6 Millionen Euro Schmiergelder kassiert und nicht versteuert haben. In der Neuauflage des Prozesses will die Staatsanwaltschaft Strauß eine gewerbliche Lobbytätigkeit und damit eine Bilanzierungspflicht nachweisen. Auf Kritik der Verteidiger an der Anklage reagierten die Staatsanwälte Wolfgang Natale und Simone Bader gestern mit einer Erklärung: Der Bundesgerichtshof habe eindeutig festgestellt, dass die vorliegende Anklage "eine ausreichende Grundlage für eine mögliche Verurteilung bietet".
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