Kein Schmerzensgeld für Radarsoldaten
Der Kalte Krieg an der deutsch-deutschen Grenze hat auch in den Momenten Opfer gefordert, in denen keine Schüsse fielen. Mehr als 3000 Soldaten der Bundeswehr und der Nationalen Volksarmee, die in den zurückliegenden Jahrzehnten ungeschützt radioaktiven Strahlen ausgesetzt waren, sind inzwischen an Krebs erkrankt.
Einer von ihnen ist Heinz Dankenbring, Radarmechaniker und späterer Ausbilder bei der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren. Mit seiner Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Schmerzensgeld ist der 71-jährige Hauptmann a. D. jetzt vor dem Augsburger Landgericht gescheitert. Die 9. Kammer wies seine Klage ab. Zuvor war ein Vergleichsvorschlag des Gerichts, dem Kläger 10 000 Euro zu zahlen, am Widerstand des Bundesverteidigungsministeriums gescheitert. Angesichts von bundesweit mehr als 100 weiteren Schmerzensgeldklagen fürchtete man im Ministerium offenbar, wie am Rande des Prozesses deutlich wurde, einen Präzedenzfall zu schaffen.
"Uns hat man ungeschützt den Strahlen ausgesetzt"
Die Entscheidung des Landgerichts begründete Richter Claus Pätzel mit Hinweis auf Paragraf 91 a im Soldatenversorgungsgesetz. Danach besteht nur Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn dem Dienstherrn nachzuweisen ist, dass er vorsätzlich seinen Soldaten einer Gefahr ausgesetzt hat oder dies zumindest billigend in Kauf genommen hat.
Eben dies glaubt Dankenbring nachweisen zu können. Entsprechend empört reagierte er auf das jetzige Urteil. Nach Angaben des 71-Jährigen, der unter anderem an Hautkrebs leidet, unternahm die Bundeswehr relativ bald nach ihrer Gründung Anstrengungen, die Abschirmung der Radargeräte zu verbessern, "nur uns hat man bis Ende der 60er Jahre weiter ungeschützt den Strahlen ausgesetzt." Weder habe es für ihn und seine Kameraden Sperr- oder Kontrollbereiche gegeben, noch seien die an Radargeräten eingesetzten Soldaten ärztlich überwacht worden. Ähnlich sorglos war noch Jahrzehnte später der Umgang mit radioaktiver Leuchtfarbe. Dies belegt ein Schreiben des Materialamtes der Bundeswehr vom Februar 1987. Weil es die Einsatzbereitschaft der Truppe gefährdet sah, stoppte es die 1980 vom Bonner Verteidigungsministerium angeordnete Aussonderung der gefährlichen Leuchtfarbe. Dankenbring, der sich vom "Bund zur Unterstützung Radargeschädigter" unterstützt weiß, will die juristische Niederlage nicht hinnehmen. Wenn es sein muss, wird er seine Schmerzensgeldklage bis zum Bundesverfassungsgericht durchfechten.
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