Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. "Keinen Tag länger als notwendig": Mutmaßlicher Mörder von Krailling: Ehefrau will sofort die Scheidung

"Keinen Tag länger als notwendig"
10.05.2011

Mutmaßlicher Mörder von Krailling: Ehefrau will sofort die Scheidung

Chiara und Sharon wurden auf grausame Art und Weise umgebracht. dpa

Sie ist überzeugt, dass ihr Mann ihre Nichten Chiara und Sharon ermordet hat. Die Ehefrau des mutmaßlichen Mörders von Krailling will die Scheidung.

Ursula S., die Ehefrau des mutmaßlichen Mörders von Krailling, will die sofortige Scheidung von ihrem Mann. Das bestätigte ihr Anwalt Manfred Wölke aus Weilheim gegenüber AZ-Online.

Nachdem die Indizien gegen den 50 Jahre alten Thomas S. aus Peißenberg sprechen, ist die Ehefrau von der Schuld ihres Mannes überzeugt, so der Anwalt. Bei Chiara und Sharon, die auf grausame Art in der Wohnung in Krailling ermordet worden waren, handelt es sich um die Nichten von Ursula S. Die beiden Mädchen waren die Kinder ihrer Schwester.

Ursula S. will ihren Mann nie wieder sehen. Sie habe ihren Mann auch nie in der Untersuchungshaft besucht, sagt ihr Anwalt aus Weilheim. Im Scheidungsantrag der Frau, das unserer Redaktion vorliegt, steht, dass die Ehe für die Antragsstellerin eine unzumutbare Härte darstelle. Auch steht in dem Scheidungsantrag geschrieben, dass Ursula S. ihren Mann für den Mörder ihrer Nichten hält: "Der Antragsgegner fuhr in der Nacht vom 23. zum 24. 3.2011 in die Wohnung der Schwester der Antragsstellerin nach Krailling und ermordete dort deren beiden Kinder Chiara, 8 Jahre und Sharon, 11 Jahre." Das Verhalten von Thomas S. sei derart unvorstellbar unmenschlich, dass es Ursula S. nicht zumutbar sei, auch einen Tag länger als notwendig weiterhin mit ihm verheiratet zu sein, heißt es weiter in dem Schreiben.

Ursula S. will ihren Mann zu einer Stellungnahme bewegen

Mit dem Antrag will Ursula S. auch bezwecken, dass sich ihr Noch-Ehemann der Tat stellt. "Sie will, dass er Stellung bezieht", sagt Anwalt Manfred Wölke über seine Mandantin. Und dazu ist der mutmaßliche Mörder von Krailling Thomas S. in dem Scheidungsverfahren mehr oder weniger gezwungen. Sollte sich Thomas S. jedoch nicht dazu äußern, dann würde der Vorwurf seiner Mandantin Bestand behalten, so der Anwalt. Manfred Wölke rechnet damit, dass die Scheidung von Ursula S. im Juni oder spätestens Juli vom Tisch ist. Schließlich gebe es in einem Härtefall kein Trennungsjahr. Und dabei spielt es auch keine Rolle, dass Thomas S. noch nicht verurteilt ist.

Die vier minderjährigen Kinder des Ehepaares S. leben bei ihrer Mutter. Medienberichten zufolge steht das gemeinsame Haus in Peißenberg leer. Noch in diesem Jahr soll es vom Amtsgericht Weilheim versteigert werden.

Der mutmaßliche Täter Thomas S. schweigt zwar zu den Vorwürfen. Er sitzt in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Die Staatsanwaltschaft in München ist aber trotzdem zuversichtlich, schon bald gegen den 50 Jahre alten Mann Anklage erheben zu können. "Wir müssen zwar noch das Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens abwarten", sagte Oberstaatsanwältin Andrea Titz. "Wir gehen schon davon aus, dass wir im August Anklage erheben können." Der Prozess vor dem Landgericht München II könnte dann im November beginnen. "Ein Urteil wird es sicher nicht vor Ende des Jahres geben", ergänzte Titz. Die Staatsanwaltschaft will den dringend tatverdächtigen 50-jährigen Onkel der Kinder wegen zweifachen Mordes aus Heimtücke anklagen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.