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  3. Kernkraftwerk Gundremmingen: Defekt an Brennstäben nur den Behörden gemeldet

Kernkraftwerk Gundremmingen
29.05.2007

Defekt an Brennstäben nur den Behörden gemeldet

Atomkraftwerk Gundremmingen
Foto: AZ

Zwischenfall in Gundremmingen: Wie erst am Dienstag bekannt wurde, trat bereits am 19. Mai imKernkraftwerk bei Günzburg ein "Hüllrohrdefekt" an einem oder mehrerenBrennstäben eines Brennelementes des Blocks B auf. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.

Gundremmingen (heo). Wie erst am Dienstag bekannt wurde, trat bereits am 19. Mai im Kernkraftwerk ein "Hüllrohrdefekt" an einem oder mehreren Brennstäben eines Brennelementes des Blocks B auf.

Darauf machte Raimund Kamm, Vorsitzender von "Forum Gemeinsam gegen das Zwischenlager und für eine verantwortbare Energiepolitik e.V.", aufmerksam. Jan Kiver, Sprecher der "Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH", bestätigte den Vorfall auf Nachfrage gegenüber unserer Zeitung. Den Behörden habe man den "nicht außergewöhnlichen" Vorfall wie gesetzlich vorgeschrieben gemeldet. Und zwar kurz nachdem Sensoren im Druckbehälter Unregelmäßigkeiten festgestellt hätten.

Für die Betreiber der Anlage, die Kernkraftkraftwerk Gundremmingen GmbH, die zu 75 Prozent der RWE Power AG und zu 25 Prozent E.on Kernkraft GmbH gehört, gab es nach den Worten von Kiver mangels Relevanz keinen Anlass, die Öffentlichkeit zu informieren.

Der Reaktor muss laut Kiver nicht runtergefahren werden. Das entscheidende Kriterium dafür: Die Kühlmittelaktivität im Reaktordruckbehälter liege "weit" unterhalb der zulässigen Grenzwerte. Im Zuge der in wenigen Wochen fälligen Revision soll der Reaktor zusätzlich "gesippt" werden, wobei alle 784 Brennelemente in ihren Metallhülsen auf einwandfreie Funktion und Dichtheit überprüft werden.

Eine Gefährdung habe zu keiner Zeit bestanden. Auf einer internationalen, siebenstufigen Skala werde der Vorfall mit der Ziffer "0" eingestuft. "Das heißt, es ist von keiner oder sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung."

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