17-Jährige setzt sich ab - Prozess um Obdachlosen-Mord platzt
Weil eine Mitangeklagte weg ist, kann der Prozess gegen einen 36-Jährigen nicht beginnen. Er soll im Juni 2014 einen Obdachlosen mit totgetreten und auf Bahngleise gelegt haben.
Schon kurz nach seinem Beginn ist der Prozess um den Mord an einem Obdachlosen vor dem Ansbacher Landgericht geplatzt. Der Grund: Die 17 Jahre alte Mitangeklagte war nicht gekommen. Sie hatte sich am Sonntag von der bei der Bahnfahrt von einem Jugendhilfeheim bei Passau nach Gunzenhausen abgesetzt.
Neuer Termin für die Verhandlung steht noch nicht fest
Ihr Anwalt Matthias Kohla erklärte, er wisse nicht, wo sich die 17-Jährige derzeit aufhalte. Auch er schloss nicht aus, dass seine Mandantin "ausgebüxt" sei. Nach seinen Angaben sollte sie am Sonntag ohne Begleitung mit dem Zug nach Gunzenhausen fahren, wo sie ihre Mutter abholen sollte. Dort sei sie aber nicht eingetroffen.
Den Antrag der Staatsanwaltschaft, den Prozess gegen die wegen schwerer Körperverletzung angeklagte Frau abzutrennen, lehnte die Jugendkammer beim Landgericht Ansbach ab. Ihre Aussage sei unverzichtbar. Der Prozess soll nun neu terminiert werden.
Der Hauptangeklagter in dem Verfahren ist ein 36 Jahre alter Mann. Er soll im Juni 2014 einen 54 Jahre alten Obdachlosen mit Tritten getötet und danach auf ein Bahngleis gelegt haben, um die Tat wie einen Selbstmord erscheinen zu lassen. Wegen schwerer Körperverletzung mitangeklagt waren ein gleichaltriger Bekannter und die 17 Jahre alte Frau. AZ/dpa
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